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Engagement in den USA

Warum bekomme ich kein Bankkonto?

Der schwache Dollar, der große Markt und auch der Öko-Boom machen ein Engagement in den Vereinigten Staaten für deutsche Unternehmen interessant. Doch die Betriebsgründung ist oft alles andere als einfach. Von Svenna Prado

Viele deutscher Unternehmer glauben, die Gründung eines Unternehmens in den Staaten sei wegen der kulturellen Nähe weitgehend problemlos. In der Praxis stellen sich aber vielschichtige Herausforderungen, bevor es mit dem Betrieb losgehen kann. Sogar die Sprachbarrieren im geschäftlichen Bereich sind manchmal größer als erwartet, auch bei den alltäglichen Abläufen stoßen deutsche Unternehmer mitunter auf ungeahnte Probleme.

Die rechtlichen Fragen beginnen mit der Wahl der Rechtsform. Meist werden incorporation (Inc.) oder limited liability corporation (LLC) gewählt. Aber die einzelnen Bundesstaaten haben verschiedene Besteuerungen und Meldeanforderungen. Dazu kommen noch unterschiedliche Voraussetzung für die Lizenzierung der einzelnen Branchen. Leider bieten viele Internet-Seiten rechtliche Ratschläge an, die nicht den speziellen und individuellen Anforderungen entsprechen.

Wie werde ich wo besteuert? Auch dies ist eine wesentliche Frage, die von deutschen Investoren gestellt wird und die sowohl nach deutschem als auch nach dem Recht des jeweiligen Bundesstaates geklärt werden muss. Oftmals sind verschiedene Investoren aus Deutschland und den USA (Joint Ventures) beteiligt, deren Verhältnis untereinander steueroptimiert vertraglich geregelt werden muss.

Nach der Firmengründung werden die Akteure mit den gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen konfrontiert, die in den "bylaws" geregelt werden (Satzung des amerikanischen Unternehmens). Dabei stoßen deutsche Muttersprachler aber regelmäßig an ihre sprachlichen Grenzen. Hier ist es wichtig, rechtlichen Rat einzuholen, um diese und andere grundlegende Dokumente zu übersetzen und sie, soweit zulässig, den deutschen Vorstellungen anzupassen.

Der nächste Schritt sollte sein, Verträge zwischen der deutschen Mutterfirma auf der einen Seite und den in die USA entsandten Mitarbeitern oder Geschäftsführern auf der anderen Seite zu erstellen. Und zwar nach deutschem oder US-Recht (oder nach beiden Rechtsvorstellungen), samt Übersetzung in beide Sprachen. Beispiel: Ein deutscher Geschäftsführer, der die neue US-Niederlassung seines deutschen Mutterkonzerns leiten sollte, erfuhr, dass die Gestaltung seines Anstellungsvertrages nach deutschem Recht erhebliche Vorteile bietet. Er genießt nun als neu etabliertes Personalüberlassungsunternehmen in den USA die unternehmerische Freiheit in den durch das US-Arbeitsrecht gesteckten Grenzen.

Regelmäßige Probleme bei den ersten Schritten in den USA ergeben sich bei Visumsanträgen, Immigration, bei der Beantragung von Sozialversicherungsnummern etc. Das Anmieten von Geschäftsräumen oder Hallen, der Import von Maschinen und Waren, aber vor allem das Errichten einer operativen Struktur sind weitere Stolpersteine. Deutsch-amerikanische Rechtsanwaltskanzleien können hier helfen, um Arbeitsverträge und Arbeitnehmerhandbücher richtig abzufassen, um die ersten Mitarbeiter rechtlich korrekt einzustellen oder um den Eintritt in die Berufsgenossenschaft OSHA abzuwickeln. Häufig fehlen deutschen Unternehmen Kenntnisse des US-Arbeitsrechts, das sich eklatant vom deutschen unterscheidet und damit erhebliche Haftungsrisiken bereit hält. Lieferantenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und der Erwerb von Betriebsmitteln sind Bereiche, bei denen rechtlicher Rat eingeholt werden sollte. Selbst Werbestrategien bergen Risiken und bis zur offiziellen Geschäftseröffnung können in diesem prozessierfreudigen Land die Fallen bereits zugeschnappt sein.

Schnell gibt es auch im persönlichen Bereich für entsendete oder eingereiste Unternehmer und ihre Mitarbeiter Schwierigkeiten. Vielfach wandern Deutsche in die USA ein und wissen nicht, wie man einen US-Führerschein oder eine sogenannte Kredithistorie ("credit history") bekommt. Viele wundern sich, dass trotz vorhandenem Barvermögen die einfachsten Geschäfte des täglichen Lebens kaum durchführbar sind. Wie bestelle ich einen Internet-Zugang oder wie bekomme ich einen Handy-Vertrag ohne die vielzitierte "credit history"? So drohte das "Grand Opening" eines großen deutschen Leasing-Büros an der Ostküste zu scheitern, weil es mangels Sicherheitsleistungen und Kreditwürdigkeit ohne Strom und Telefon dastand. Hier können Anwaltskanzleien praktische Hilfe leisten, indem sie die Mandanten zu Behörden begleiten, bei Banken Geschäftskonten eröffnen oder zweisprachige Vertragsverhandlungshilfe vor Ort leisten.

Externer Kontakt: Svenna Prado, Rechtsanwältin und „bar-lic. US-attorney“, San Diego/Kalifornien, Kanzlei Fella || Rechtsanwälte, Erlangen (www.Kanzlei-Fella.de)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2009, Seite 12

 
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