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Kurzarbeit

Qualifizieren statt entlassen

Mit dem „Konjunkturpaket II“ hat die Bundesregierung die Möglichkeiten beim Kurzarbeitergeld nochmals erweitert. So soll erreicht werden, dass in der aktuellen Rezession qualifizierte Mitarbeiter nicht entlassen werden müssen.

Die neuen Regelungen zur Kurzarbeit unterbrechen den Reflex: Keine Aufträge gleich Entlassungen, so Dr. Udo Raab, Volkswirt der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Hintergrund ist das neu geregelte konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug), das immer dann gewährt wird, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

Die entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums, die Ende November 2008 in Kraft trat, verlängert die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld auf 18 Monate, wenn es in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 beantragt wird. In den Fällen, in denen bereits vor dem 1. Januar 2009 Kurzarbeitergeld bezogen wurde, wird wegen des "durchgängigen einen Leistungsfalles" die bisherige Bezugsdauer auf die maximale Bezugsfrist von 18 Monaten angerechnet, erläutert die Bundesagentur für Arbeit.

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung unter der Überschrift "Einsatz für Arbeit" Mitte Januar noch einmal nachgelegt. Nachdem die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise für immer mehr Schreckensmeldungen sorgten, wurden weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld erarbeitet (vgl. Tabelle). Dazu gehören eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen der Kurzarbeiter, ein vereinfachtes Antragsverfahren sowie u.a. eine bezuschusste Weiterbildung für Betroffene. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll bis Mitte Februar beendet sein.

Die Arbeitsgruppe Beschäftigungssicherung unter Leitung von Arbeitsminister Olaf Scholz, die das Papier "Einsatz für Arbeit" vorbereitet hatte, setzte insbesondere einen Schwerpunkt auf den Grundsatz "Qualifizieren statt entlassen". Betriebe sollen die Krise nutzen, um ihre Beschäftigten weiterzubilden und künftigen Fachkräftemangel zu vermeiden.

Die neu geregelte Kurzarbeit hat im Wesentlichen drei positive Aspekte: Sie stabilisiert erstens das Beschäftigungsniveau; die Arbeitgeber haben so weniger Schwierigkeiten, sich beim nächsten Aufschwung wieder mit Fachkräften einzudecken. Zweitens gebe es den Mitarbeitern Sicherheit, weil die Beschäftigung fortgesetzt werden kann – ein deutlicher Pluspunkt für das Konjunkturklima. "Ansonsten würde das verfügbare Geld für die eigene Sicherheit im Sparstrumpf landen. Und drittens darf auch der psychologische Aspekt nicht unterschätzt werden", sagt Raab.

Maßnahmen greifen
Das Vertrauen der Unternehmen in die Handlungsfähigkeit der Regierung, die Krise deutlich mit den Konjunkturpaketen einzudämmen, stärke auch die Zuversicht in den eigenen Erfolg. Die Amerikaner machen es uns vor, unterstreicht Raab. Mit der "Yes, we can"-Welle werden sie das tiefe Konjunkturtal voraussichtlich schneller durchschreiten. Die Akzeptanz des Instruments Kurzarbeit hat spürbar zugelegt, auch wenn von der Bundesagentur noch keine aussagekräftigen Zahlen vorliegen. Im Vergleich zu früheren Perioden nutzen diesmal nicht nur Großkonzerne das Instrument, sondern auch mehr Mittelständler, wobei besonders die Branchen Kfz und Metall aktiv seien. Begrüßenswert sei aber auch, dass das Segment Zeitarbeit erstmals Kurzarbeit anmelden könnte.

Wichtig ist nach Auffassung der IHK jetzt allerdings auch, dass man die ordnungspolitischen Aspekte nicht aus den Augen verliert. Das Instrument Kurzarbeit sei sinnvoll, um einen "kurzfristigen Anpassungsprozess an schwächere Auftragslagen vorzunehmen". Je länger das Kurzarbeitergeld allerdings laufe, umso lieber werde die erforderliche Anpassung der betrieblichen Strukturen auf die lange Bank geschoben und umso schwieriger könnte es hinterher sein, gibt Raab zu bedenken. Nach der Maximalbezugszeit von 18 Monaten müsse man sich fragen, wie gut man noch beim Wettbewerb auf den globalen Märkten bestehen könne.

Autor/in: 
tt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2009, Seite 12

 
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