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EDV-System

Kündigung wegen Manipulation

Wenn ein Mitarbeiter an einer Manipulation des internen EDV-Systems mitwirkt, ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im Fall einer stellvertretenden Geschäftsstellenleiterin entschieden, die gemeinsam mit dem Geschäftsstellenleiter und der Personalleiterin durch eine Manipulation des EDV-Systems die Höhe der ausgewiesenen Personalkosten "geschönt" hatte (Urteil vom 23. Juli 2008, Aktenzeichen 7 Sa 189/08). Ein solches Verhalten sei als erhebliche Pflichtverletzung zu werten, so das Gericht. Eine Abmahnung sei in einem so schwerwiegenden Fall nicht erforderlich gewesen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2009, Seite 30

 
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