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Betrügerische Abos

Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Vermeintlich kostenlose Leistungen im Internet entpuppen sich oft als teure Abonnements. Jetzt gibt es Erfolge gegen die Betrüger. Viele Jugendliche, aber auch Mitarbeiter in Unternehmen fielen auf die Nepper herein und wurden die Abonnements nur mit Mühe wieder los. Doch der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) kann Erfolge gegen unseriöse Anbieter verbuchen.

Die Unternehmen Genealogie Ltd. und NetContent Ltd., beide in Großbritannien ansässig, wurden auf Antrag des DSW vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt (Urteil vom 5. September 2007, Aktenzeichen 3-08 O 35/07 und 3-08 O 36/07). Ihnen ist es nun untersagt, kostenpflichtige Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern im Internet anzubieten, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist. Des Weiteren dürfen die Unternehmen verschiedene Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden. Dies gilt beispielsweise für die Formulierung "Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig", wenn die Zahlung für einen Zeitraum von drei bzw. zwölf Monaten im Voraus zu leisten ist. Die Unternehmen hatten auf zahlreichen Internet-Seiten (z.B. www.routenplaner-server.com, www.kochrezepte-server.com, www.grafik-archiv.com, www.genealogie.de) Leistungen angeboten, die nicht als kostenpflichtig erkennbar waren.

Bereits im Mai 2007 hatte die Wettbewerbszentrale, der Schwesterverband des DSW, Urteile gegen unseriöse Betreiber von Internet-Portalen erwirkt: Auf Antrag der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft hatte das Landgericht Darmstadt die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 24 000 Euro verurteilt (Urteil vom 8. Mai 2007, Aktenzeichen 12 O 532/06). Ferner hat das Landgericht Berlin (Urteil vom 15. Juni 2007, Aktenzeichen 96 O 21/07 - nicht rechtskräftig) die Internet-Service AG mit Sitz in der Schweiz zur Unterlassung verurteilt. Weitere Verfahren gegen Anbieter von Kostenfallen sind noch nicht abgeschlossen.

DSW und Wettbewerbszentrale, denen Verbände, Kammern und Unternehmen angehören, vertreten die Interessen der Wirtschaft, indem sie sich für fairen Wettbewerb einsetzen. Sie gehen u.a. gegen irreführende Werbung, Adressbuchschwindel, betrügerische Abmahner und unseriöse Geschäftspraktiken im Internet vor.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2009, Seite 37

 
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