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+++ DIHK-Ticker +++

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin – die Dachorganisation der deutschen IHKs – setzt sich bei Bundesregierung und EU für attraktive Rahmenbedingungen ein.

Unternehmen sollen sich an der Erstellung des Infrastrukturatlas beteiligen, den die Bundesregierung im Rahmen ihrer Breitband-Offensive plant. Dazu fordert der DIHK auf. Der Atlas stellt Informationen über vorhandene und geplante Infrastrukturprojekte von öffentlicher Hand und privaten Unternehmen (Energieversorgung, Standorte für Funktürme etc.) zusammen, die beim Ausbau schneller Internet-Anschlüsse mitgenutzt werden können. Der DIHK hält zudem die systematische Verlegung von Leerrohren bei anstehenden Tiefbauarbeiten für sinnvoll. Das spare Kosten, weil Straßen beim Netzausbau nicht für jede neue Infrastrukturmaßnahme neu aufgerissen werden müssten.

Die Pläne von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, künftig wieder eine Börsenumsatzsteuer zu erheben, haben einem längst erledigt geglaubten Thema neue Aktualität verliehen. Der DIHK ist gegen die Wiedereinführung: Sie würde den Wertpapierhandel verteuern und damit dem Ziel entgegen wirken, breite Bevölkerungskreise am Unternehmensvermögen zu beteiligen. Zudem würden Teile des Finanzmarktes aus Deutschland vertrieben und damit die Kapitalbeschaffung der Unternehmen sowie die konjunkturelle Erholung behindert. Und: Die Börsenumsatzsteuer würde EU-Recht unterlaufen, das eine Steuerfreiheit der Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren vorsieht.

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 ist die Buchführung jetzt auch im Ausland möglich. Damit konnte sich der DIHK mit einer langjährigen Forderung durchsetzen. Die neue Regelung spart unternehmerische Kosten und senkt den Bürokratieaufwand. Bislang konnten Unternehmen nur in Einzelfällen ihre elektronische Buchführung ins Ausland verlagern, weil die Vorschriften der Abgabenordnung eine Rechnungslegung im Inland verlangten. Betroffen hiervon waren sowohl konzernangehörige Unternehmen, deren gesamte Rechnungslegung zentral im Staat der Konzernmutter gebündelt wird, als auch mittelständische Unternehmen, die Kostenvorteile nutzen wollten.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung muss laut DIHK arbeitgeberfreundlich und bürokratiearm umgesetzt werden. Das heißt vor allem: Keine neuen Pflichten für Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug, weil jede Verkomplizierung das Haftungsrisiko erhöhen würde. Hintergrund: Ab 2010 sind diese Kosten steuerlich voll absetzbar. Bisher war dies nur in beschränktem Umfang möglich. Der Wermutstropfen: Zukünftig sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zu Lebensversicherungen nicht mehr absetzbar.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2009, Seite 50

 
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