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IHK-Wahl 2009

Das Parlament der Wirtschaft wird neu gewählt

IHK Wahl 2009 © IHK

Vom 22. September bis 20. Oktober 2009 sind alle Unternehmer aufgerufen, über die IHK-Vollversammlung und die regionalen IHK-Gremien, die Interessenvertretungen der Wirtschaft, für die nächsten fünf Jahre zu entscheiden.

Die Vollversammlung ist die Vertretung der mittelfränkischen Wirtschaft insgesamt. Die regionalen IHK-Gremien repräsentieren die Wirtschaft in der Region.

Zusammensetzung der Parlamente
In die Vollversammlung werden 65 Mitglieder direkt gewählt, dazu kommen die 14 Vorsitzenden der regionalen IHK-Gremien als geborene Mitglieder. Darüber hinaus können auf Vorschlag des Präsidiums bis zu 10 weitere Persönlichkeiten in die Vollversammlung zugewählt werden. Dabei können Vertreter von Unternehmen berufen werden, deren Präsenz in der Vollversammlung im Hinblick auf Ihre Branche besonders wünschenswert erscheint, außerdem besonders erfahrene und befähigte Kaufleute sowie Wirtschaftsjunioren. Die regionalen IHK-Gremien legen die Zusammensetzung ihres Ausschusses und die Zahl der Mitglieder selbst fest.

Spiegelbildlichkeit
Die Wahlordnung stellt durch die branchenorientierte Wahl in Wahlgruppen sicher, dass sowohl in der Vollversammlung als auch in den regionalen IHK-Gremien die Sitzverteilung der wirtschaftlichen Struktur des IHK-Bezirkes entspricht. Jede Wahlgruppe hat so viele Sitze, wie es der aktuellen wirtschaftlichen Größe und Bedeutung des Wirtschaftszweiges entspricht. Die nebenstehende Übersicht zeigt die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlgruppen.

Grafik Wahlgruppen und Sitzverteilung IHK-Wahl 2009

Wer kann wählen?
Jeder IHK-Zugehörige ist aktiv wahlberechtigt. Wie später in der Vollversammlung gilt auch bei der Wahl das Prinzip: ein Unternehmer – eine Stimme, egal ob es sich dabei um einen Großkonzern handelt oder ein Ein-Personen-Unternehmen. IHK-zugehörig ist kraft Gesetz jeder Gewerbetreibende (ausgenommen Handwerk), der im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken eine Betriebsstätte unterhält. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses wird nach den Unterlagen der IHK vom Wahlausschuss aufgestellt und zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit vom 12. Juni bis 26. Juni 2009 in der IHK-Geschäftsstelle bzw. den IHK-Gremien ausliegen. Sind mehrere Personen vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Eigentümer eines Unternehmens, kann das aktive Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden. Sind bei einer handelsgerichtlich eingetragenen Firma Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen, kann das aktive Wahlrecht auch von Prokuristen ausgeübt werden.

Wer kann gewählt werden?
Jedem Unternehmer steht die Möglichkeit offen, die Interessen seines Wirtschaftszweigs in die Vollversammlung und in die regionalen IHK-Gremien als gewählter Vertreter einzubringen. Die Kandidaten werden in einem Wahlvorschlag von Mitgliedern ihrer Wahlgruppe für die Wahl zur Vollversammlung oder zum regionalen IHK-Gremium aufgestellt. Es hat sich gezeigt, dass sich in vielen Wahlgruppen traditionell Verbände um die Koordination von Wahlvorschlägen bemühen. Interessierten Kandidaten gibt die IHK-Geschäftsstelle gerne die Koordinatoren von Wahlvorschlägen, soweit sie davon Kenntnis hat, bekannt. Wahlvorschläge können bis 10. Juli 2009 beim Wahlausschuss eingereicht werden. Beratung über den notwendigen Inhalt eines Wahlvorschlages (z. B. Zahl der zu wählenden Mitglieder einer Wahlgruppe) erhalten Sie bei den Mitgliedern des Wahlausschusses oder bei der IHK.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2009, Seite 46

 
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