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Steuerpolitik

Keine Belastung der Unternehmenssubstanz

Der Rechts- und Steuerausschuss der IHK kritisiert in einer Resolution, dass die Unternehmenssteuerreform zu einer Substanzbesteuerung der Unternehmen geführt habe. Dies bringe gravierende Belastungen mit sich und gefährde die Unternehmen in der gegenwärtigen Konjunkturkrise zusätzlich.

Angesichts der aktuellen Krise fordert der Ausschuss eine zweijährige Aussetzung der substanzbelastenden Elemente der Unternehmensteuerreform. Die Unternehmensteuerreform hat dazu geführt, dass Unternehmen in der Krise noch stärker belastet werden, weil sie ohne realen Gewinn Steuern auf die Substanz zahlen müssen. In der jetzigen Situation wird dies das Aus für zahlreiche Unternehmen bedeuten. Genauso wichtig wie das Konjunkturprogramm der Bundesregierung ist es, die Rahmenbedingungen der Wirtschaft durch ein mindestens zweijähriges Aussetzen der substanzbelastenden Maßnahmen zu verbessern. Die teilweise Rückkehr zur degressiven Abschreibung (AfA) war ein Schritt in die richtige Richtung. Am gravierendsten sind nach wie vor die Substanzbelastungen bei der Gewerbesteuer, die eingeschränkte Verlustnutzung und die Zinsschranke.

Die Erweiterung der Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer führt jetzt in der Krise zu einer existenzgefährdenden Substanzbesteuerung, da unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Unternehmens besteuert wird. Besonders gravierend ist das Problem bei den Hinzurechnungen von Mieten und Pachten.

Der vollständige Ausschluss der Verlustnutzung bei einem Anteilskauf von 50 Prozent behindert gerade jetzt in der Krise den Anteilserwerb durch Investoren und damit sinnvolle Neustrukturierungen, insbesondere in einem mehrstufigen Konzerngeflecht. Ohne eine notwendige Sanierungsklausel entsteht dadurch hoher volkswirtschaftlicher Schaden.

Die Zinsschranke behindert selbst völlig normale bankfinanzierte Investitionen. Wenn Unternehmen jetzt Kredite aufnehmen müssen, um die schlechte Konjunkturperiode zu überstehen, können viele nicht mehr die Zinsen vom Ertrag abziehen. Im Gegenteil, sie müssen die Zinsen vortragen und zuletzt unter Umständen auf die Fremdzinsen noch Steuern zahlen.

Der Rechts- und Steuerausschuss fordert deshalb nachdrücklich dazu auf, diese steuerlichen Hürden für mehr Investition, Wachstum und Beschäftigung umgehend auszusetzen. Auf solch "vergiftete" Steuereinnahmen, die Arbeitsplätze und unternehmerische Existenzen gefährden, sollte der Staat verzichten und mit der Umsetzung dieser Maßnahmen ein wichtiges positives Signal für den Mittelstand setzen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2009, Seite 51

 
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