Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den deutschen Apothekenmarkt für rechtens erklärt. Die Richter sprachen sich gegen eine zwangsweise Liberalisierung des deutschen Marktes aus. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil das sogenannte Fremdbesitzverbot bestätigt, wonach Apotheken nur von Apothekern persönlich und nicht von Kapitalgesellschaften geführt werden dürfen. Die deutsche Apothekenlandschaft sei mit EU-Recht vereinbar: Zwar werde dadurch die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt, aber dies sei im Interesse der Arzneimittelversorgung hinnehmbar. Apothekerkammern und Bayerische Staatsregierung hatten sich im Vorfeld intensiv dafür eingesetzt, das deutsche Fremdbesitzverbot bei Apotheken beizubehalten. Damit werde die fachgerechte Versorgung von Patienten mit Medikamenten und eine qualitativ hochwertige Beratung sichergestellt, so die Argumentation. "Gerade im ländlichen Raum garantiert das Fremdbesitzverbot eine wohnortnahe und inhabergeführte Apothekenlandschaft ohne rein betriebswirtschaftlich motivierte Standortwahl", so Bayerns Europaministerin Emilia Müller. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte das EuGH-Urteil, weil die Versorgung mit Arzneimitteln, dadurch "von Kapitalmarktinteressen unabhängig" bleibe. Hintergrund der EuGH-Entscheidung war eine Klage gegen eine Doc-Morris-Apotheke, die im Saarland betrieben wurde.
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