Telefon: +49 911 1335-1335

DIHK-Ticker

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin – die Dachorganisation der deutschen IHKs – setzt sich bei Bundesregierung und EU für attraktive Rahmenbedingungen ein.

DIHK-Chefjurist Dr. Jürgen Möllering nutzte ein Gespräch mit EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva, um die Position des DIHK zum Richtlinienentwurf über die Verbraucherrechte ausführlich zu erläutern. Zugleich sicherte Möllering der EU-Kommissarin die tatkräftige Unterstützung der IHK-Organisation bei dem Plan zu, die Verbraucherrechte zu vereinheitlichen. Der DIHK fordert u.a. eine Ausnahme vom Widerrufsrecht für Produkte, die nicht zum Weiterverkauf geeignet sind.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedete einheitliche Regeln für den Hochschulzugang von beruflich qualifizierten Bewerbern. Demnach sollen Meister und Fachwirte die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten, Absolventen der dualen Ausbildung einen fachgebundenen Zugang zur Hochschule. Letztere müssen aber drei Jahre Berufspraxis nachweisen und an einer Eignungsfeststellung erfolgreich teilnehmen. Damit ist die KMK dem jahrelangen Drängen des DIHK nachgekommen, den Hochschulzugang einheitlich zu regeln. Der bisherige Flickenteppich an unterschiedlichen Länderregelungen hatte dazu beigetragen, dass der Weg von der Berufsausbildung ins Studium noch immer die absolute Ausnahme ist.

Arbeitgeber, die zukünftige Wehr- oder Ersatzdienstleistende befristet beschäftigen, werden nun doch nicht dazu verpflichtet, das vertragsgemäße Ende des Arbeitsverhältnisses gesondert zu begründen. Gegen eine solche zusätzliche Regulierung für Betriebe hatten sich DIHK und das Bundeswirtschaftsministerium stark gemacht. Damit haben sie einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung und eine Beweisumkehr zu Lasten des Arbeitgebers abgewendet.

Dass EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes im Kartellrecht Sammelklagen erlauben will, stößt beim DIHK auf heftigen Widerstand. In einem Brief an Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso fordert DIHK-Präsident Dr. Hans Heinrich Driftmann nachdrücklich, den Richtlinienentwurf zurückzuziehen. Dieser berge erhebliches Missbrauchs- und Erpressungspotenzial. Besonders kritisch sieht der DIHK die sogenannte Opt-out-Klage: Danach können Verbraucherverbände ohne eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Unternehmen deren Rechte geltend machen. Das widerspreche jeglichem Verständnis des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts. Weiterer Kritikpunkt: Die Kommission überlässt den Mitgliedstaaten zu weite Spielräume zur Umsetzung der Regeln. Kläger werden sich daher dasjenige Land aussuchen, dessen Recht am "lukrativsten" ist (z.B. bei Strafschadenersatz und Erfolgshonoraren).

Der DIHK hat bei der Einführung der neuen EU-Zollnummer zum 1. November 2009 übermäßige Bürokratie für die Wirtschaft verhindert. Ursprünglich war vorgesehen, dass 430 000 Unternehmen zwei Vordrucke mit umfangreichen Fragen beantworten sollten. Der Verwaltungsaufwand wird nun deutlich reduziert: Aus zwei Formularen wurde eins gemacht mit einer abgespeckten Anzahl von Pflichtangaben. Hintergrund: Die EU will die bisherigen nationalen Zollnummern durch eine 17-stellige "Economic Operators Registration and Identification Number" (EORI) ersetzen. In Deutschland wird die bestehende Zollnummer in die EORI-Nummer integriert. Beispiel: Hat ein deutsches Unternehmen als Zollnummer 1234567, so lautet seine EORI-Nummer künftig: DE 000000001234567.  

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2009, Seite 38

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick