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Städtebau

Wie läuft die Bauleitplanung ab?

Die Bauleitplanung ist nicht nur dann für Unternehmen wichtig, wenn ein neues Bauprojekt ansteht. Auch bei Standortverlagerung, Neuansiedlung, Umnutzung oder Betriebserweiterung muss sie beachtet werden.

Für die Kommunen ist die Bauleitplanung das zentrale Instrument, um die städtebauliche Entwicklung zu planen. Dabei spielen die zwei Planungsstufen – der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan – eine wesentliche Rolle.

Im Flächennutzungsplan stellt die Kommune in Grundzügen dar, welche bauliche Nutzung sie für das Gemeindegebiet plant. In dieser Planungsstufe werden Vorentscheidungen getroffen, wie beispielsweise eine gewerbliche Nutzung, gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) oder Wohnnutzung weiterentwickelt werden sollen. Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan für ein bestimmtes Gebiet entwickelt, der die Nutzung verbindlich regelt.

Bedeutung für Unternehmen
Die Bauleitplanung ist nicht nur dann wichtig, wenn Unternehmen eine Baugenehmigung brauchen. Sie können mit der Bauleitplanung auch bei anderen betrieblichen Entscheidungen in Berührung kommen (z.B. Standortverlagerung, Neuansiedlung, Umnutzung oder Erweiterung). In all diesen Fällen ist die Kenntnis über die mögliche Art der Flächennutzung wichtig, denn die Erfordernisse des Unternehmens müssen mit den Bauleitplänen vereinbar sein. Mit der Bauleitplanung können aber auch die Voraussetzungen für die Umwidmung von Flächen geschaffen werden (z.B. Umwandlung eines Mischgebietes in ein Gewerbegebiet).

Selbst ohne eigene betriebliche Initiative können bestehende Unternehmen von der Bauleitplanung betroffen sein: Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie innerhalb eines Gebietes liegen, das geändert werden soll, oder wenn sich die Nutzungen von angrenzenden Flächen verändern und dies Auswirkungen auf den eigenen Betrieb hat. Wichtige Aspekte bei der Bauleitplanung sind u.a. Geruchsimmissionen, Schallschutz, Lufthygiene, Altlasten, Naturschutz und Wasserrecht.

Die Rolle der IHK
Um Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen von vornherein zu vermeiden, wird die IHK als sogenannter Träger öffentlicher Belange (TÖB) gehört. Sie prüft im Anhörungsverfahren der Bauleitplanung, ob die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft gewahrt sind. Die IHK achtet dabei u.a. auf folgende Aspekte: Wirtschaftsfreundliche Infrastruktur, ausreichendes Angebot an Gewerbeflächen und Vermeidung von Nutzungskonflikten (z.B. genügender Abstand zwischen Gewerbe und Wohnen). In Konfliktfällen versucht die IHK, im konstruktiven Dialog einen Interessensausgleich herzustellen. Die Kommune hat schließlich die Aufgabe, bei der Aufstellung der Bauleitpläne öffentliche und private Belange gegeneinander abzuwägen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2009, Seite 36

 
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