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Internationale Handelskammer

Regeln für den Welthandel

Als Interessenvertreter, Dienstleister und Schiedsrichter ist die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris aktiv. Sie wacht über einen freien und fairen Welthandel, vereinfacht mit Richtlinien und Regeln den internationalen Handel und vermittelt bei Rechtsstreitigkeiten.

Die ICC ist eine branchenübergreifende Organisation, zu den Mitgliedern gehören Unternehmen, Industrie- und Handelskammern sowie Spitzen- und Fachverbände. Ihr Einfluss beruht auf dem weltweiten Netzwerk ihrer über 90 Nationalkomitees und Mitgliedern aus weiteren 40 Ländern. Sie vertritt die Interessen der Wirtschaft auf internationaler Ebene und fördert seit ihrer Gründung 1919 den freien und fairen Handel sowie die Sicherstellung der Prinzipien der freien Marktwirtschaft.

Ein aktuelles Beispiel für die koordinierende Tätigkeit der ICC: Im Vorfeld der Kopenhagener Konferenz, die ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll verabschieden sollte, hat die Kammer als zentraler Ansprechpartner gegenüber den Vereinten Nationen die Interessen der Wirtschaft gebündelt. Dass Nürnberg international gut aufgestellt ist, spiegelt sich auch bei der ICC wider: So wurde Markus Lötzsch, Hauptgeschäftsführer der IHK Nürnberg für Mittelfranken, im November 2009 in den Hauptausschuss der ICC Deutschland berufen. Auch die GfK, die weltweit mit 10 000 Mitarbeitern in 125 Ländern aktiv ist, engagiert sich bei ICC: „Viele Regelungen werden heute auf internationaler Ebene beschlossen. Da stoßen nationale Verbände durchaus an ihre Grenzen. Daher ist es wichtig, dass die Wirtschaft dort eine starke Stimme hat“, erklärt Prof. Dr. Klaus L. Wübbenhorst, Vorstandsvorsitzender der Nürnberger GfK und Präsident der IHK.

Die Internationale Handelskammer ist auch durch ihre Richtlinien, Standards und Musterverträge für den Außenhandel bekannt. Der Vorteil aller ICC-Regeln: Sie werden von der Wirtschaft für die Wirtschaft erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. „Viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland arbeiten exportorientiert. Gerade für sie bietet die ICC viele Regeln an, die den internationalen Handel wesentlich vereinfachen“, so Lötzsch.

Internationale Vertragsklauseln
Das wohl prominenteste Beispiel sind die Incoterms, die über 70 Jahre alt sind. Die Klauseln – mittlerweile in 31 Sprachen übersetzt – bestimmen die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten. Aktuell läuft die siebte Überarbeitung der Richtlinien unter Einbeziehung der Mitgliedsunternehmen. Ziel ist es, die Verständlichkeit der Regeln zu erhöhen und eine Vereinfachung für den ungeübten Anwender zu erreichen. Lötzsch: „Wir empfehlen allen Exporteuren und Importeuren, diese Klauseln zu nutzen.“

Zahlungssicherung im Außenhandel
Im Bereich des internationalen Zahlungsverkehrs sind die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) ein weltweit von Banken angewandtes Regelwerk. Sie bilden die Basis für eine Zahlungssicherung im Außenhandel. Erstmals 1933 von der ICC veröffentlicht, sind sie heute Weltstandard. 2007 trat die aktuelle Fassung in Kraft. Dafür berücksichtigte die ICC rund 5 000 Kommentare von 400 Experten aus 25 Ländern.

Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung
Gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die ICC Deutschland einen überarbeiteten ICC-Verhaltenskodex für die Wirtschaft mit dem Titel „Korruption bekämpfen“ vorgestellt. Erweitert wurde er beispielsweise um Empfehlungen für ein vertrauliches Hinweisgebersystem („Whistleblowing“). Der Kodex gibt insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen eine Richtschnur an die Hand, wie Korruptionsrisiken im Voraus begegnet werden kann. Er steht auf der Webseite der ICC Deutschland kostenlos zum Download bereit.

Zollerleichterungen
Das ATA-Carnet ist ein international anerkanntes Zolldokument, ein „Warenpass“, der bei der vorübergehenden steuerfreien Einfuhr bestimmter Warengruppen eingesetzt wird. Das Carnet kommt beispielsweise auf Kongressen und Messen, in der Wissenschaft sowie bei Sport- oder Unterhaltungsveranstaltungen zum Einsatz. Es wird von der Internationalen Handelskammer (ICC) verwaltet, die Ausstellung von ATA-Carnets in Deutschland erfolgt über die IHKs der jeweiligen Region. Die Carnets werden mittlerweile in 66 Ländern eingesetzt; die ICC arbeitet daran, weitere Länder einzubeziehen.

Effiziente Streitbeilegung
Darüber hinaus bietet die ICC weitere Dienstleistungen an. So kann der renommierte Internationale Schiedsgerichtshof der ICC als Schlichtungsinstanz vereinbart werden. Kommt es dann zum Streit mit dem Handelspartner, muss sich keine der Parteien auf die Gerichtsbarkeit des anderen Landes einlassen. Weitere Vorteile der privatwirtschaftlichen Streitbelegung sind vergleichsweise geringe Kosten, Vertraulichkeit, Flexibilität und eine gute Vollstreckbarkeit. Da immer mehr Unternehmen global agieren, hat der Internationale Schiedsgerichtshof der ICC im vergangenen Jahr auch ein Büro in Asien eröffnet.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2009, Seite 12

 
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