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Arbeitgeber werden stärker belastet

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld soll im Jahr 2010 merklich steigen. Das sieht der Entwurf einer Verordnung vor, den das Bundesarbeitsministerium nun vorgelegt hat.

Demnach wird der Umlagesatz für das Insolvenzgeld von derzeit 0,1 auf 0,41 Prozent des umlagepflichtigen Bruttoentgelts angehoben. Für das Jahr 2010 erwartet das Bundesarbeitsministerium eine Summe des umlagepflichtigen Bruttoentgelts von ca. 681 Mrd. Euro. Die durch die Arbeitgeber finanzierte Insolvenzgeldumlage betrüge dann ca. 2,8 Mrd. Euro, dies entspricht einer Mehrbelastung der Unternehmen von über zwei Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2009. Damit sollen die geschätzten Aufwendungen für das Insolvenzgeld im Jahr 2010 in Höhe von 1,7 Mrd. Euro sowie der Fehlbetrag bei der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2009 in Höhe von 1,1 Mrd. Euro gedeckt werden. Das Ministerium rechnet für das Jahr 2010 mit Aufwendungen für das Insolvenzgeld, die in etwa denen des Jahres 2009 entsprechen.

Die merkliche Anhebung der Insolvenzgeldumlage durch das Bundesarbeitsministerium erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben, sodass vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Aufwendungen hier kaum Handlungsspielraum besteht. Anderenfalls hätte es einer Gesetzesänderung bedurft, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Auch der Ausgleich des Fehlbestands des laufenden Jahres durch eine höhere Umlage im Folgejahr ist gesetzlich vorgesehen (Paragraf 360 Sozialgesetzbuch SGB III). Dennoch steigert die Anhebung des Umlagesatzes die Arbeitskosten der Unternehmen und steht damit im Kontrast zur notwendigen Verringerung der Lohnzusatzkosten.

Eine solche Steigerung ließe sich nach Auffassung des DIHK durch Reformmaßnahmen beim Insolvenzgeld vermeiden. So hat der DIHK bereits im Jahr 2003 vorgeschlagen, das individuell ausbezahlte Insolvenzgeld auf 80 Prozent des Nettogehalts zu begrenzen. Zudem wäre zu überlegen, die Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2010 auf dem Niveau von 2009 zu belassen und die anfallenden krisenbedingten Mehrausgaben über Steuermittel auszugleichen, wie dies auch bei Einnahmeausfällen in der Arbeitslosen- und Krankenversicherung geplant ist.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2009, Seite 43

 
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