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Wirtschaftsfragen

Lieber Transparenz statt Überwachungsstaat

Wie lassen sich Korruption, Datenklau oder heimliches Überwachen von Mitarbeitern im Unternehmen vermeiden? WiM sprach darüber mit dem Nürnberger Anwalt Dr. Tobias Rudolph. Er ist Experte für Wirtschaftsstrafrecht und wird von Unternehmen als Ombudsmann (unparteiischer Schiedsmann) zur Korruptionsaufklärung engagiert.

Der Ombudsmann übt laut Definition als unabhängige Vertrauensperson eine Kontrollfunktion aus. Wie sieht diese aus?
Der Ombudsmann ist Ansprechpartner und Berater, wenn es um den Verdacht von Straftaten im Unternehmen geht. Er hat die Aufgabe, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Unternehmensinteressen und dem Persönlichkeitsschutz der Mitarbeiter.

Was hat man sich darunter vorzustellen?
Engagiert ein Unternehmen einen Ombudsmann, hat das Signalwirkung nach außen. Es bekennt sich dazu, Korruption im Unternehmen aktiv entgegenzutreten. Der Ombudsmann ist in erster Linie Ansprechpartner für potenzielle Hinweisgeber. Er dient aber auch als Berater des Unternehmens, wenn zum Beispiel der Verdacht aufkommt, dass einer der Mitarbeiter Straftaten begeht.

Dabei spielen sicher Geheimhaltung, Urheberrechte und Datenschutz eine wichtige Rolle?
Absolut. Früher brauchte man einen Lkw, um große Mengen an Daten aus einem Unternehmen herauszubringen. Heute genügt dafür ein USB-Stick.

Manche Firmen reagieren darauf mit Video- und E-Mail-Überwachung der Mitarbeiter. Ist das der richtige Weg?
Ich halte das für problematisch. Solche Kontrollinstrumente einzusetzen, geht nur im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Geheime Überwachungen sind stets unzulässig, genauso wie Überwachungen zur Kontrolle der Arbeitsleistung.

Nun gab es Fälle, in denen eine Firma einer Mitarbeiterin fristlos kündigte, weil diese einen Kassenbon mitgenommen hatte. Wie beurteilen Sie das?
In den bekannt gewordenen Einzelfällen wohl eher als unverhältnismäßig, auch wenn ich nachvollziehen kann, dass ein Unternehmen großen Wert auf Vertrauen zu den Mitarbeitern legt. Bevor ein Unternehmen zur fristlosen Kündigung greift, sollte es sich klare Regeln zum Umgang mit Straftaten geben. So schafft es Transparenz, statt einen Überwachungsstaat im Betrieb aufzubauen.

Die interne Kommunikation hat also Priorität?
Genau! Miteinander reden, statt weggucken. Hat ein Mitarbeiter den Verdacht, dass es in seiner Abteilung nicht mit rechten Dingen zugeht, kann er sich zunächst einmal anonym an den Ombudsmann wenden.

Muss der Hinweisgeber deshalb Nachteile befürchten?
Nein. Ich erläutere ihm, welche Folgen es für ihn haben kann und gebe seine Informationen erst dann an das Unternehmen weiter, wenn er damit einverstanden ist. Falls nicht, verzichten wir darauf. Selbstverständlich unterliegt alles der anwaltlichen Schweigepflicht.

Seit 2007 sind Sie als Ombudsmann tätig. Wie sind Ihre Erfahrungen?
Die Befürchtung, dass man mit unwichtigen Informationen von Querulanten oder Denunzianten überschwemmt wird, hat sich nicht bestätigt. Alle Hinweise, die ich bekommen habe, hatten Hand und Fuß.

Das Gespräch führte Norbert Gstattenbauer.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2009, Seite 40

 
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