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Factoring

Schnell liquide

Der Verkauf von Forderungen ist mittlerweile in verschiedenen Formen möglich. Durch diese Flexibilität werden einige Vorbehalte gegen diese Finanzierungsform entkräftet. Von Christoph Schwarz

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus einer Warenlieferung und/oder aus Dienstleistungen an einen Factor. Das Unternehmen erhält sofort Liquidität aus den offenen Forderungen. Vor Vertragsabschluss prüft der Factor die Bonität der Abnehmer und trägt im Rahmen des vereinbarten Limits auch das Ausfallrisiko. Üblicherweise werden von der angekauften Forderung 80 bis 90 Prozent sofort an den Forderungsverkäufer in freier Liquidität ausgeschüttet. Nach dem vollständigen Zahlungseingang der Forderung beim Factor, veranlasst durch den ursächlichen Schuldner (Debitor des Factoring-Nehmers), erhält der Factoring-Nehmer auch den Kaufpreiseinbehalt (restliche zehn bis 20 Prozent der Forderung) ausgeschüttet. Somit ist immer eine Absicherung gegen Forderungsausfälle von 100 Prozent gegeben – ein ausreichendes Limit beim Warenkreditversicherer vorausgesetzt.

Factoring ist aber weit mehr als die bloße Unternehmensfinanzierung. Je nach Kundenwunsch übernimmt der Factor nicht nur den Forderungsankauf, sondern auch das Forderungsmanagement inklusive Mahnverfahren und Inkasso. Zusätzlich wird es z.B. auch möglich, Skonti im Einkauf zu nutzen. Die laufende Überwachung der Kundenbonität schafft Sicherheit, da frühzeitig erkannt werden kann, welcher Auftrag vielleicht risikobehaftet sein könnte. Die Auslagerung des Forderungsmanagements kann außerdem dazu beitragen, sich von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Ein angenehmer Effekt ist auch, dass der Forderungsverkauf zu verkürzten Bilanzen und verbesserten Bilanzkennzahlen führt, was in Gesprächen mit Banken immer ein Vorteil ist. Ein besseres Rating des Unternehmens schafft damit in Zeiten von Basel II wichtige Vorteile gegenüber den Mitbewerbern.

Lange Forderungslaufzeiten
Am häufigsten wird das Factoring als ergänzende Finanzierungsmöglichkeit zur Hausbank angewandt sowie bei Umstrukturierungen des Unternehmens und bei stetigem Umsatzwachstum. Wichtig ist das Factoring gerade dann, wenn das Unternehmen mit seinen Abnehmern lange Forderungslaufzeiten von 30 Tagen und mehr vereinbart. Lange Zahlungsziele werden regelmäßig auch bei ausländischen Debitoren, speziell in Süd- bzw. Südosteuropa, beobachtet.

Auch die aktuelle Wirtschaftslage spricht für den Einsatz des Factoring: Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unternehmen bei anziehender Konjunktur im Wirtschaftsaufschwung insolvent werden können. Dies liegt meist an der zu geringen Eigenkapitalausstattung und an restriktiven Kreditvergaben der Banken. Das führt schließlich dazu, dass die Aufträge nicht vor- oder zwischenfinanziert werden können. Factoring kann dem Unternehmen in dieser Situation helfen.

Erfahrungen zeigen jedoch, dass Factoring noch auf viele Vorbehalte stößt. Denn früher war die landläufige Meinung: Ein Unternehmen, das Factoring betreibt, muss in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Diese Annahme ist so nicht richtig. Denn der Factor prüft sehr genau, welche Forderungen er von welchen Unternehmen ankauft und welchem Unternehmen er das Factoring anbietet.

Unternehmen, die Factoring betreiben wollen, sollten wissen, auf was es dem Factor ankommt. Voraussetzungen dafür, dass eine Zusammenarbeit mit dem Factor zustande kommt, sind eine klare Strategie, eine wirtschaftliche Unternehmensperspektive, geordnete betriebswirtschaftliche Verhältnisse, eine saubere Buchführung und möglichst einredefreie Forderungen (soll heißen die Forderungen werden nicht regelmäßig in der Höhe oder grundsätzlich bestritten – siehe Bauhauptgewerbe).

Der dem Unternehmen dann angebotene Factoring-Vertrag enthält regelmäßig die Komponenten Factoring-Gebühr, Zinskonditionen und Bonitätsprüfungsgebühren für Großkunden. Sollte ein Factor für seinen Factoring-Vertrag eine Abschlussgebühr verlangen, ist Vorsicht geboten. Denn üblicherweise werden beim Factoring keine Abschlussgebühren verlangt. Einrichtungskosten beispielsweise für die EDV-Schnittstelle können jedoch anfallen.

Trotz all dieses Wissens kommt es in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten.

  • Vor allem in der Automobilindustrie „verbieten“ einige Hersteller oder Zulieferer, dass ihre Forderungen an einen Factor abgetreten werden. Diese Untersagung ist rechtlich nicht zulässig. Die Forderungen könnten also dennoch verkauft werden.
  • Der Kunde möchte nicht alle seine Forderungen an den Factor verkaufen, sondern nur einzelne Kunden. Bis vor Kurzem waren diese sogenannten Ausschnittsdeckungen nicht möglich, heute werden sie von einigen Factoring-Gesellschaften angeboten. Mittlerweile besteht sogar die Möglichkeit, einzelne Rechnungen zu verkaufen.
  • Der Kunde hat Forderungen aus Leistungen, die eine Abrechnung nach VOB vorsehen. Auch hier konnte bis vor Kurzem wegen der Einrede der mangelhaften Leistungserbringung keine Lösung gefunden werden. Auch das hat sich mittlerweile geändert.
  • In der Vergangenheit fanden Kleinunternehmen keinen Anbieter, weil der Umsatz oder das Forderungsvolumen für den Factor zu gering erschien. Heute gibt es Factoring-Unternehmen, die auch diese Unternehmen mit Factoring versorgen können und wollen.
  • Unternehmen, die sich für Factoring interessieren, haben häufig Bedenken, weil die Abnehmer normalerweise eine Mitteilung erhalten, dass Factoring betrieben wird. Heute sind Factoring-Unternehmen sehr flexibel, unter bestimmten Umständen ist auch „stilles“ Factoring möglich. Dies ist u.a. abhängig von der Bonität des Forderungsverkäufers. Es gibt auch Sonderformen des Factorings, bei denen 100 Prozent der Forderung ohne Sicherungseinbehalt finanziert werden.

Um die Anfragen bearbeiten zu können, verlangen die Factoring-Unternehmen unterschiedliche Unterlagen. Generell sollten für die Gespräche mit den Anbietern folgende Unterlagen vorbereitet werden: Bilanz der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung), aktuelle Offene-Posten-Liste Debitoren / Kreditoren, Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag. Im Einzelfall werden weitere Unterlagen verlangt. Fragen Sie daher bei Ihrem Factoring-Spezialisten nach. Er hat die nötigen Fachkenntnisse und wird den richtigen Anbieter für Sie finden.

Externer Kontakt: Christoph E. Schwarz ist Inhaber der CS Versicherungsmakler Nürnberg e.K. (www.cs-versicherung.de.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2010, Seite 30

 
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