Telefon: +49 911 1335-1335

Service

Gewerbeanzeige bei der IHK

Seit Kurzem können Existenzgründer in Bayern bei der IHK rechtsverbindlich ihr Gewerbe anmelden. Nach Rheinland-Pfalz und Hamburg können damit in nunmehr drei Bundesländern die IHKs einen Gründerservice von der Erstauskunft über den Businessplan-Check bis zur rechtsgültigen Gewerbeanzeige anbieten. Dadurch sparen sich die Gründer Zeit und weitere Behördengänge. Selbstverständlich können die Gründer das Gewerbe auch wie bisher bei der Gemeindeverwaltung anmelden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2010, Seite 36

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick