Seit Kurzem können Existenzgründer in Bayern bei der IHK rechtsverbindlich ihr Gewerbe anmelden. Nach Rheinland-Pfalz und Hamburg können damit in nunmehr drei Bundesländern die IHKs einen Gründerservice von der Erstauskunft über den Businessplan-Check bis zur rechtsgültigen Gewerbeanzeige anbieten. Dadurch sparen sich die Gründer Zeit und weitere Behördengänge. Selbstverständlich können die Gründer das Gewerbe auch wie bisher bei der Gemeindeverwaltung anmelden.
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