Telefon: +49 911 1335-1335

Umweltzonen

Luftqualität in der City

Am 11. Juni 2011 läuft die Frist für die Einhaltung der europäischen Feinstaubgrenzwerte in den Innenstädten ab. Die Grenzwerte, ein Tages- und ein Jahresmittelwert, sollten ursprünglich bereits ab dem 1. Januar 2005 verbindlich gelten.

Am 11. Juni 2011 läuft die Frist für die Einhaltung der europäischen Feinstaubgrenzwerte in den Innenstädten ab. Die Grenzwerte, ein Tages- und ein Jahresmittelwert, sollten ursprünglich bereits ab dem 1. Januar 2005 verbindlich gelten.

Damals hat die Europäische Kommission jedoch anerkannt, dass zahlreiche Kommunen in ganz Europa trotz großen Engagements bei der Feinstaubbekämpfung Schwierigkeiten haben, die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Eine Änderung der Luftqualitätsrichtlinie verlängerte schließlich den Fristablauf für Kommunen bis Mitte 2011 – allerdings nur, wenn diese nach Auffassung der Kommission geeignete Maßnahmen zur Schadstoffminderung getroffen hatten. Noch immer ringen zahlreiche Städte mit hohen Feinstaubwerten. Die EU hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Derweil suchen die Städte dringend nach Lösungen. Patentrezepte für die Schadstoffsenkung gibt es jedoch bislang nicht, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Zu unterschiedlich seien z.B. städtebauliche Voraussetzungen sowie Windverhältnisse und geografische Lage der Kommunen. Darüber hinaus seien die meisten Maßnahmen nicht lange genug erprobt worden. 43 deutsche Städte haben sich für die Einrichtung von Umweltzonen als Ansatzpunkt entschieden, drei weitere planen die Einführung – obwohl nicht erwiesen ist, dass Umweltzonen wesentlich zur Absenkung der Feinstaubwerte beitragen.

Kommission ist gefordert

Nach Auffassung des DIHK ist jetzt die Europäische Kommission am Zug: Es sei offensichtlich, dass das Stichdatum, zu dem die Grenzwerte erreicht werden sollen, trotz der Anstrengungen der Mitgliedstaaten nicht einzuhalten sei. EU-Umweltkommissar Janez Potocnik hatte am 18. Januar 2011 angekündigt, die EU-Mitgliedstaaten bei der Einhaltung der Luftqualitätsstandards zu unterstützen. Wichtig ist nun nach Meinung des DIHK, dass diese Unterstützung auch in die richtige Richtung geht: Die Kommission sollte die laufenden Vertragsverletzungsverfahren auf Eis legen.

Ferner muss laut DIHK eine wissenschaftliche Basis zur Entwicklung der Luftqualität in Ballungsräumen geschaffen werden, die die zu erwartenden Effekte weiterer gesetzgeberischer Maßnahmen integriert (z.B. der kürzlich novellierten Richtlinie über Emissionen aus Industrieanlagen und der Einführung der Euro-6-Norm). Denn die Messungen zeigen, dass die Feinstaubbelastung auch ohne Umweltzonen seit Jahren sinkt. Auf dieser Grundlage sollte die Frist zur Einhaltung der Grenzwerte noch einmal verlängert werden – nicht zuletzt, um auch dem technischen Fortschritt im Umweltschutz Zeit und Chance zu geben.

Intelligente Lösungen statt Verbote

Dies sieht auch IHK-Verkehrsreferent Ulrich Schaller so. Es sei sehr begrüßenswert, dass es in Nürnberg (noch) keine Umweltzone gebe und stattdessen mit anderen Maßnahmen versucht werde, die Emissionen zu senken. Dazu gehören intelligente Logistikkonzepte zur Belieferung der Innenstädte sowie die verstärkte Nutzung des sogenannten Kombinierten Verkehrs (Vernetzung der Verkehrsträger Straße – Schiene – Wasser).

Ein solches Vorhaben ist das Projekt Getränkelogistik in Nürnberg, das von Prof. Dr.-Ing. Ralf Bogdanski koordiniert wird. Der Wissenschaftler, der an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg lehrt und dort das Kompetenzzentrum Logistik leitet, setzt dabei vor allem auf die Optimierung der Touren und den Einsatz von emissionsarmen elektrischen Transportfahrzeugen „auf der letzten Meile“ zu den Empfängern in der Innenstadt.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2011, Seite 39

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick