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D&O-Versicherungen

Gut abgeschirmt

Verantwortliche Manager können für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden. Wie schützen sie sich vor den finanziellen Folgen? Von Rainer Wünsche

Wer große Verantwortung trägt, bei dem können Fehler naturgemäß weitreichende Folgen haben. Große finanzielle Konsequenzen können beispielsweise auf GmbH-Geschäftsführer, auf Vorstände von Aktiengesellschaften, Stiftungen und Vereinen, auf Aufsichtsräte und Beiräte sowie auf leitende Angestellte und Prokuristen zukommen. Eine Organhaftpflichtversicherung, auch D&O-Versicherung genannt (Directors and Officers Liability Insurance), kann dem Manager ein umfassendes Sicherheitsnetz bieten. Erstmals wurden solche Versicherungen nach dem Börsencrash 1929 in den USA von „Lloyds of London“ eingeführt. Heute besitzen in den USA 95 Prozent aller „Directors & Officers“ eine Police.

Sie schützt Organmitglieder vor den finanziellen Folgen einer persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Neben der Zahlung von Schadenersatzansprüchen ist auch die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Ansprüchen versichert.

Dass eine solche Absicherung immer wichtiger wird, zeigt eine Umfrage des F.A.Z.-Instituts unter den größten D&O-Versicherern: Mit Ausbruch der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Zahl der Schadenfälle und auch deren Schadenhöhe bei Organhaftpflichtversicherungen deutlich gestiegen. Ebenfalls zu beobachten ist eine gestiegene Nachfrage nach neuen Policen.

Das liegt auch daran, dass sich die Situation für Entscheider in den letzten Jahren maßgeblich verändert hat. Es gibt eine Vielzahl neuer Gesetze und eine schärfere Auslegung der Vorschriften. Darüber hinaus ist auch ein Mentalitätswechsel zu beobachten, denn immer häufiger werden die verantwortlichen Manager bei offensichtlichen wie auch vermeintlichen Pflichtverletzungen von ihren Unternehmen und deren Anteilseignern belangt. Unternehmenslenker haften für etwaige Schäden im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Absicherung im Mittelstand

Während in Großkonzernen längst umfangreiche Absicherungen für die Top-Manager bestehen, sind Führungskräfte im Mittelstand oft ohne Schutz. Die Gefahr einer Insolvenz, die in vielen Fällen eine Inanspruchnahme der Organe zur Folge hat, ist bei kleinen und mittleren Unternehmen deutlich höher als bei den weltweit tätigen Konzernen. Aufgrund von Bestimmungen im Aktien- und GmbH-Recht und im Bürgerlichen Gesetzbuch sind Organmitglieder zu Schadenersatzzahlungen für Vermögensschäden verpflichtet, die durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht entstanden sind. In einem Rechtsstreit werden Pflichtwidrigkeit und das Verschulden zu Lasten des Managers vermutet. Die Beweislast liegt dabei beim Manager: Er muss entsprechende Beweise vorlegen, um den Vorwurf mangelnder Sorgfalt zu entkräften – andernfalls greift die Haftung.

Nachhaftung überprüfen

Versicherungsnehmerin einer D&O-Versicherung ist das Unternehmen selbst, versichert sind die Organe des Unternehmens. Zu beachten ist die Selbstbehaltsvereinbarungspflicht gemäß § 93 Abs. 2 S. 3 Aktiengesetz (AktG). Der Selbstbehalt, der gegebenenfalls vereinbart wird, muss dann durch eine vom Organ (z.B. Geschäftsführer) selbstfinanzierte Police abgedeckt werden. Wichtig sind eine Rückwärtsdeckung für Pflichtverletzungen, die möglicherweise vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden, und eine Nachhaftung. Bei bestehenden Verträgen sollte insbesondere die Nachhaftung überprüft werden: Denn die Haftungsfristen beispielsweise für Bankmanager und Bankaufseher sowie für Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften wurden zum 15. Dezember 2010 von fünf auf zehn Jahre erhöht.

Wichtig ist aber auch eines: Nicht jedes Unternehmen benötigt eine D&O-Versicherung. Gute Gründe können im Einzelfall dafür sprechen, von einer D&O-Versicherung abzusehen, so etwa spezifische Führungsstrukturen in Familienunternehmen oder haftungsbegrenzende Sachverhalte. Vor dem Abschluss einer D&O-Versicherung muss dem obligatorischen Fragebogen des Versicherers größte Aufmerksamkeit gewidmet werden, damit sich der Versicherer im Schadensfall nicht auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann. Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach der Höhe der Versicherungssumme, der Bilanzsumme des Unternehmens sowie dem Umfang des Versicherungsschutzes. 

Autor/in: Rainer Wünsche,Rainer Wünsche leitet das Büro Nürnberg der OVB Vermögensberatung AG mit Sitz in Köln (www.wuensche.ovb.de)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2011, Seite 30

 
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