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Ausländische Bildungsabschlüsse

Verdiente Anerkennung

Viele qualifizierte Migranten in Deutschland finden keine Arbeit, weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt werden. Das soll sich nun ändern.

Universitätsabsolventen, die Taxi fahren, oder Techniker, die sich als Hilfsarbeiter durchschlagen: Das ist das Los vieler qualifizierter Immigranten, die ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse in Deutschland nicht nutzen können. Das soll sich ändern mit dem sogenannten Anerkennungsgesetz (Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen BQFG), das in diesem Jahr in Kraft treten soll. Über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens und über das geplante Prozedere der Anerkennung informierte die Veranstaltung „Nürnberger Dialog zur Berufsbildung“, die vor Kurzem in der IHK stattfand.

Der Gesetzgeber verfolgt mit der Initiative ein klares Ziel: Fachkräfte, die einen Beruf im Ausland erlernt haben, sollen ihn hierzulande auch ausüben können. Bislang scheitert dies oft daran, dass ihre ausländischen Zeugnisse für deutsche Arbeitgeber nicht aussagekräftig sind.

Das Gesetz wird allen Migranten einen Rechtsanspruch darauf geben, dass ihr Ausbildungsnachweis innerhalb von drei Monaten daraufhin geprüft wird, ob er mit dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist (im ersten Jahr nach der Verkündung des Gesetzes soll diese Frist noch nicht gelten). Der Antrag kann von allen Migranten gestellt werden, also auch von Nicht-EU-Bürgern. Auch müssen die Antragsteller nicht in Deutschland leben, sondern können die Überprüfung vom Ausland aus einfordern. Selbstverständlich können auch Deutsche, die einen Abschluss im Ausland erworben haben, die Überprüfung in Anspruch nehmen.

Wie die Anerkennung genau abläuft, hängt von der Art der Berufe ab: Da sind zum einen die sogenannten reglementierten Berufe (z.B. Arzt, Apotheker, Rechtsanwälte, Handwerksmeister), bei denen die Zulassung staatlich geregelt ist. Wenn die Prüfung ergibt, dass die im Ausland erworbene Qualifikation mit dem entsprechenden deutschen Abschluss nicht gleichwertig ist, darf der Antragsteller den Beruf in Deutschland nicht ausüben. Es sei denn, er absolviert Lehrgänge und weist durch Prüfungen nach, dass er damit den deutschen Standard erreicht hat.

Zum anderen zielt das Gesetz auf die nicht-reglementierten Berufe ab, das sind im Wesentlichen die anerkannten Ausbildungsberufe des dualen Systems der Berufsausbildung. Wer solche Abschlüsse auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen will, wendet sich an die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer vor Ort. Selbst wenn das Verfahren am Ende ergeben sollte, dass das eingereichte Zeugnis nicht deutschem Standard entspricht, profitiert der Bewerber, wie IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch erläutert. Denn in dem Bescheid soll genau festgehalten werden, welche Qualifikationen und Kenntnisse schon vorhanden sind und welche Bausteine im Vergleich zum entsprechenden deutschen Beruf noch fehlen. „Mit diesem Dokument erhalten Arbeitgeber einen guten Überblick über die Stärken ihrer potenziellen Mitarbeiter, sodass die Chancen bei Bewerbungen steigen“, so Lötzsch. „Oder aber der Bewerber nimmt die Überprüfung zum Anlass, fehlende Qualifikationen nachzuholen.“

Zentrale Einrichtung der IHKs

Um das Anerkennungsverfahren effizient zu gestalten, wollen die IHKs eine zentrale Stelle einrichten. Sie soll nach Angaben von Lötzsch alle Anträge bearbeiten, die sich auf IHK-Berufe beziehen und möglichst in Nürnberg angesiedelt werden. Als Sitz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Bundeagentur für Arbeit empfehle sich Nürnberg als „Kompetenzzentrum“ für alle Fragen rund um die Integration.

Uneinig sind die Arbeitsmarkt- und Bildungsexperten, mit wie vielen Antragstellern zu rechnen ist: 2,8 Mio. Menschen mit ausländischen Bildungsabschlüssen leben in Deutschland, rund 1,8 Mio. davon mit einem beruflichen Abschluss. Die geschätzte Zahl der Antragsteller in der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes schwankt je nach Studie zwischen 110 000 und 360 000. Lötzsch hofft, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt: „Die deutschen Industrie- und Handelskammern stehen in den Startlöchern.“

Externer Kontakt: Download der Tagungsunterlagen: www.ihk-aka.de/veranstaltungen/dialoge/07-04-2011
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2011, Seite 18

 
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