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Regionalplanung

Die Weichen richtig stellen

In Bayern gibt es 18 regionale Planungsverbände. Sie sind das Bindeglied zwischen der Landesplanung des Freistaats und der Bauleitplanung der Kommunen.

Von Thomas Maurer; Illustration: Anton Atzenhofer

Seit 1973 gibt es die Planungsverbände, sie wurden damals auf der Grundlage des Bayerischen Landesplanungsgesetzes eingerichtet. In Mittelfranken gibt es zwei dieser Verbände: den Planungsverband Westmittelfranken und den Planungsverband Industrieregion Mittelfranken. Ihnen gehören alle Städte und Gemeinden sowie Landkreise der jeweiligen Region als Mitglieder an.

Die regionalen Planungsverbände handeln im sogenannten übertragenen Wirkungskreis, erfüllen also die staatliche Aufgabe der Regionalplanung in kommunaler Verantwortung. Dies geschieht vor allem dadurch, dass Regionalpläne aufgestellt und fortgeschrieben werden, mit denen das Landesentwicklungsprogramm auf regionaler Ebene konkretisiert wird. Die Ziele der Regionalpläne (z.B. Ausweisung von Klein- und Unterzentren oder von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, um beispielsweise Bodenschätze zu sichern und zu gewinnen) sind für die Gemeinden verbindliche Vorgaben, wenn sie Bauleitpläne aufstellen.

Vorsitzender des Planungsverbandes Westmittelfranken ist der Ansbacher Landrat Rudolf Schwemmbauer, den Planungsverband Industrieregion Mittelfranken leitet Eberhard Irlinger, Landrat des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Beschlussorgane der Planungsverbände sind die Verbandsversammlung und der Planungsausschuss. Letzterem sind vom Gesetz die meisten Aufgaben zugewiesen, so auch die Beschlussfassung über den Regionalplan. Im Planungsausschuss, der mehrmals im Jahr in grundsätzlich öffentlicher Sitzung tagt, sind die drei Gruppen kreisfreie Städte, Landkreise und kreisangehörige Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahlen vertreten. Insgesamt besteht der Planungsausschuss in Westmittelfranken aus 25 und in der Industrieregion Mittelfranken aus 19 Mitgliedern.

Die Verwaltungsarbeit des Planungsverbands leistet die Verbandsgeschäftsstelle, die in Westmittelfranken beim Landratsamt Ansbach und in der Industrieregion Mittelfranken bei der Stadt Nürnberg angesiedelt ist. Fachlich sind für die Planungsverbände die sogenannten Regionsbeauftragten tätig, die bei der Bezirksregierung sitzen und auf deren Ressourcen zurückgreifen können. Die Regionsbeauftragten arbeiten insbesondere die Entwürfe für den Regionalplan aus und nehmen Stellung zu kommunalen Planungen sowie zu Fachplanungen mit Raumbezug in ihren jeweiligen Regionen.

Mitarbeit der IHK

Zwischen den mittelfränkischen Planungsverbänden und der IHK bestehen vielfältige Berührungspunkte. So gehört die IHK zu den Institutionen, die an den Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne beteiligt werden und beispielsweise in der Industrieregion Mittelfranken auch Einladungen zu den Sitzungen der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses erhalten. Ein regelmäßiger Austausch erfolgt ferner dadurch, dass IHK und Planungsverbände im Forum Verkehr und Planung der Europäischen Metropolregion Nürnberg vertreten sind.

Ein Schwerpunkt der aktuellen Tätigkeiten liegt für beide mittelfränkischen Planungsverbände in der Fortschreibung der regionalen Windkraftkonzepte. Diese haben zum Ziel, Windenergieanlagen an geeigneten Standorten zu konzentrieren, damit eine ungeordnete Ansiedelung und damit eine „Verspargelung“ der Landschaft vermieden werden. Dabei ist eine Reihe von Gesichtspunkten zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, u.a. das durchschnittliche Windaufkommen eines Gebiets (sogenannte Windhöffigkeit), der Abstand zu Ortschaften sowie der Landschafts- und Naturschutz. Dass die so gewonnenen Konzepte nicht nur auf Zustimmung stoßen, zeigen zahlreiche Bürgerinitiativen, die sich grundsätzlich gegen Windkraft oder gegen bestimmte Standorte aussprechen. Die Planungsverbände versuchen, diesem Umstand durch Transparenz und eine Bürgerbeteiligung, die weit über das vom Gesetz Geforderte hinaus geht, Rechnung zu tragen. Spätestens seit der Katastrophe von Fukushima ist ohnehin ein zunehmendes Verständnis dafür zu beobachten, dass auch die mittelfränkischen Regionen ihren Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten müssen und weder einen rechtlichen noch einen moralischen Anspruch haben, von Windkraftanlagen und den mit ihnen zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigungen vollständig verschont zu bleiben.

Regionalplanung wird neu geregelt

Die gesetzlichen Grundlagen der Landes- und damit auch der Regionalplanung (Bayerisches Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsprogramm) werden seit einiger Zeit überarbeitet. Nach derzeitigem Sachstand stehen Regionalplanung und die Planungsverbände als solche nicht zur Disposition. Wie das Beispiel der Windenergieanlagen veranschaulicht, ist manchmal ein Blickwinkel erforderlich, der über das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises hinausgeht, aber noch nicht den gesamten Freistaat erfasst. Genau diese Perspektive bieten die Regionalen Planungsverbände seit mittlerweile fast 40 Jahren in bewährter Weise. Das bedeutet nicht, dass keine Verbesserungen möglich sind. Selbstverständlich darf und muss immer wieder über die Aufgaben und die Organisationsform nachgedacht werden.

Weitere Informationen über die mittelfränkischen Planungsverbände können im Internet unter www.region-westmittelfranken.de und www.industrieregion-mittelfranken.de abgerufen werden.

Autor/in: 

Thomas Maurer

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ist Geschäftsführer des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken (thomas.maurer@stadt.nuernberg.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2011, Seite 24

 
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