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Windenergie

Frische Brise

Atomausstieg und Energiewende sorgen dafür, dass das Interesse an der Errichtung von Windkraftanlagen stark steigt. Was ist bei Planung und Genehmigung zu beachten? Von Thomas Müller

Die Windkraftanlagen wurden in den letzten Jahren technologisch rasant weiter entwickelt. Das führte dazu, dass heute – auch in Mittelfranken – deutlich mehr Standorte für die Erzeugung von Windenergie im Blickfeld von Projektentwicklern sind, als dies früher der Fall war. So schieden beispielsweise noch vor wenigen Jahren Waldflächen weitgehend aus, da die Windausbeute durch die Bremswirkung des Baumbestandes und die damit einhergehenden Verwirbelungen deutlich gemindert wurde. Mit den gewachsenen Anlagenhöhen – heute sind Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe (Mast inklusive Rotor) von ca. 180 Metern Standard – spielt die Bodenbedeckung und damit die Frage, ob es sich um einen Waldstandort oder einen Standort auf einer Wiesen- oder Ackerfläche handelt, für den Betrieb nahezu keine Rolle mehr. Dementsprechend werden auch Waldstandorte verstärkt nachgefragt und müssen bei der planerischen Aufbereitung des Themas berücksichtigt werden.

Ein weiterer Trend ist, dass sich immer mehr Investoren bzw. Investorengruppen für die Errichtung von Windkraftanlagen interessieren. Das Spektrum der Betreiber bzw. Investoren erweiterte sich beispielsweise um örtliche oder regionale Bürgergesellschaften, die gemeinsam sogenannte „Bürgerwindräder“ finanzieren. Die Windkraftanlagen in Hagenbüchach (Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim) oder auch die kürzlich eingeweihten Anlagen in Wilhermsdorf (Landkreis Fürth) sind Beispiele dafür.

 Privilegierte Vorhaben im Außenbereich

 Anders als z.B. großflächige Freiflächenphotovoltaikanlagen, für die im Regelfall eine kommunale Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellung eines Bebauungsplanes) erforderlich ist, zählen Windkraftanlagen zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich (gemäß § 35 Baugesetzbuch BauGB). Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass grundsätzlich überall dort eine Windkraftanlage errichtet werden kann, wo keine öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Dies wird in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft, das an der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) erfolgt und stets ausschließlich die Genehmigungsfähigkeit des konkreten Einzelprojektes zu prüfen hat. In der Vergangenheit hat dies häufig zu einer sehr verstreuten und unkoordinierten Errichtung von Einzelanlagen geführt. In der Bevölkerung wurde deshalb der Begriff der „Verspargelung der Landschaft“ geprägt.

Ziel des Planungsverbandes Industrieregion Mittelfranken ist es, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, indem Windkraftanlagen in hierfür geeigneten Gebieten konzentriert werden, um dadurch die Bereiche außerhalb dieser Gebiete (u.a. in unmittelbarer Siedlungsnähe, sensible Landschaftsräume sowie Bereiche, die für Naturschutz oder Erholung von großer Bedeutung sind) konsequent von Windkraftanlagen freihalten zu können. Die Möglichkeit hierfür wird durch das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) geschaffen, das den Regionalen Planungsverbänden die Möglichkeit einräumt, in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen festzulegen.

Die bestehende Konzeption im Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken wird derzeit aktualisiert und fortgeschrieben. Ausgangspunkt für die Auswahl geeigneter Gebiete sind dabei fachliche Kriterien: So müssen beispielsweise Abstände zu Siedlungseinheiten sowie zu Verkehrs- oder Richtfunktrassen eingehalten werden. Ebenso sind z.B. naturschutzfachliche Restriktionsflächen wie Naturschutz- oder Vogelschutzgebiete für eine Windkraftnutzung ausgeschlossen. Die Windhöffigkeit (Messgröße für die vorherrschende Windgeschwindigkeit) oder die Möglichkeit, den Strom ortsnah einzuspeisen, sind Beispiele für Aspekte, die außerdem mit in die Abwägung eingehen. Die ermittelten Flächen werden danach mit dem kommunalen Datenbestand abgeglichen und vor dem Hintergrund der Vorhaben und Planungen der Städte und Gemeinden besprochen.

Wegen der Größe der Bauwerke und den damit verbundenen optischen Auswirkungen, die keineswegs an einer Gemeindegrenze Halt machen, ist die Betrachtung des Themas „Windkraft“ auf regionaler Ebene von erheblicher Bedeutung. Damit alle Interessen angemessen berücksichtigt werden, wird der Entwurf für den fortgeschriebenen Regionalplan der Industrieregion Mittelfranken in ein öffentliches Beteiligungsverfahren eingebracht. Damit ist sichergestellt, dass sich Städte und Gemeinden, die relevanten Fachbehörden und Verbände, die Nachbarregionen, aber auch die Öffentlichkeit (und damit auch Privatpersonen) zu den Planungen äußern können. All das soll in seiner Gesamtheit dazu beitragen, dass die Windkraftnutzung im bestmöglichen Einklang mit anderen schützenswerten Interessen und in einer abgestimmten regionalen Konzeption erfolgt.

Autor/in: Thomas Müller ,ist Regionsbeauftragter für die Industrieregion Mittelfranken (7) an der Regierung von Mittelfranken (thomas.mueller@reg-mfr.bayern.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2011, Seite 28

 
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