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Cloud Computing

Chancen und Risiken

Die Unternehmen sehen mit großem Interesse die Vorteile, die die Auslagerung der betrieblichen Informationstechnik an eine „Cloud“ mit sich bringt. Viele sind wegen ungeklärter Sicherheitsfragen allerdings noch skeptisch. Von Annette Karstedt-Meierrieks

Nicht nur in Fachkreisen versteht man unter einer „Wolke“ immer weniger eine Ansammlung von sehr feinen Wassertröpfchen oder Eiskristallen, sondern zunehmend die Auslagerung von IT. Aktuell wird darüber diskutiert, ob das so genannte Cloud Computing wirklich zukunftsweisend ist. Unternehmen und Verwaltungen wägen die Vor- und Nachteile ab – mancher Betrieb hat bereits die Entscheidung zugunsten der Cloud getroffen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Herbst 2010 eine Initiative zu dem Thema gestartet, um Chancen und Risiken von Cloud Computing umfassend zu diskutieren und zu analysieren. Eine höhere Datensicherheit steht dabei im Vordergrund.

Cloud Computing bezeichnet die Auslagerung von Rechenzentrumskapazitäten und IT-Infrastruktur in virtuelle Rechenzentren. Durch die Einbindung des Internet wird keine Mensch-Maschine-Interaktion mehr benötigt. Das Unternehmen, das eine solche Cloud nutzt, muss weder die Software noch die notwendigen Rechnerkapazitäten vorhalten: Der Dienstanbieter stellt diese zur Verfügung und nutzt weltweit bestehende Rechnerkapazitäten aus, die miteinander verbunden sind. Momentan bieten insbesondere die großen internationalen Konzerne wie Google, Amazon, IBM und Microsoft diesen Service an.

Für die Unternehmen ergeben sich daraus folgende Vorteile: Rechnerkapazitäten können kurzfristig an den Bedarf angepasst werden. Dadurch sind eigene Hard- und Software sowie entsprechende Fachkenntnis nicht mehr in dem bisherigen Umfang erforderlich, sodass Kosten eingespart werden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf und ist in der Regel unkompliziert.

Nach einer Unternehmensumfrage des DIHK wurden die größten Vorteile von Cloud Computing bei folgenden Aspekten gesehen: Vermeidung von Wartungsaufwand (18 Prozent), Kosteneinsparungen (16 Prozent), neueste technische Standards bei IT und IT-Dienstleistungen (elf Prozent), Entlastung und damit Konzentration auf das Kerngeschäft sowie bedarfsspezifische Lösungen (jeweils zehn Prozent).

Dem stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: Die Unternehmen können nicht nachvollziehen, wo sich die ausgelagerten Daten aktuell befinden. Fragen der Haftung, des Urheberrechts, der Strafverfolgung sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ungeklärt. Datenschutzrechtlich handelt es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung (Paragraph 11 Bundesdatenschutzgesetz). Diese verlangt eine Kontrolle bzw. Kontrollmöglichkeit, dass die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Auftrag eingehalten werden. Beim Cloud Computing scheitert dies aber an tatsächlichen Hindernissen. Bereits die gesetzlich vorgeschriebenen vertraglichen Vereinbarungen dürften mit den großen Anbietern schwer auszuhandeln sein. Zudem findet eine Datenweitergabe ins Ausland, auch außerhalb Europas, statt. Hier bedarf es weiterer rechtlicher Vorkehrungen, um dies zulässig zu gestalten. Zusätzliche Schranken für das Cloud Computing können sich aus bereichs- und branchenspezifischen Gesetzen wie der Abgabenordnung und dem Kreditwesengesetz ergeben.

Untersuchungen haben gezeigt, dass es bisher bei fast jedem großen Anbieter einen größeren Vorfall im Bereich Verfügbarkeit oder Sicherheit gab, sodass Unsicherheit darüber besteht, ob das Instrument des Cloud Computing bereits technisch ausgereift ist.

Sicherheit an erster Stelle

Die Entscheidung der Politik, beim Thema Datensicherheit anzusetzen, um Cloud Computing attraktiver zu machen, ist offenbar richtig. Die DIHK-Umfrage identifiziert die größten Sicherheitsbedenken in der mangelnden Kontrolle (Stichwort: „heimatlose Daten“, die von 23 Prozent der Unternehmen bemängelt werden), die Möglichkeit der Ausspähung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie im mangelnden Datenschutz (jeweils 21 Prozent der Betriebe). Knapp 80 Prozent der Unternehmen befürworten demnach eine spezifisch „deutsche Cloud“. Das große Interesse daran sowie die umfassenden Sicherheitsbedenken machen deutlich, dass durch die Beseitigung der bestehenden Hindernisse die Nutzung von Cloud Computing deutlich gesteigert könnte.

Autor/in: Annette Karstedt-Meierrieks, ist Daten-schutzexpertin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin (karstedt-meierrieks.annette@dihk.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2011, Seite 29

 
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