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Ursprungsregeln

Gefahr für "Made in Germany"

Die Europäische Kommission plant neue Bestimmungen beim Warenursprung im Import- und Exportgeschäft. Diese Neuregelung des Zollwesens würde nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in Einzelfällen die Bezeichnung "Made in Germany" in Gefahr bringen. Infolge neuer Ursprungsregeln fürchten die Unternehmen auch zusätzliche Zollbürokratie. Die exportstarke deutsche Wirtschaft wäre von einer Verschärfung besonders betroffen, warnten Unternehmensvertreter auf einer Fachkonferenz in Brüssel, zu der der DIHK gemeinsam mit europä-ischen Organisationen eingeladen hatte.

Die Europäische Kommission will für die Bescheinigung bei Ursprungszeugnissen das bewährte Prinzip des Wertschöpfungsortes (Artikel 24 Zollkodex: „... letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung ...“) aufheben und durch eine neue, noch genau zu definierende Regelung ersetzen. Ziel ist es, die Einfuhr von Produkten zu Dumping-Preisen in den EU-Raum abzuwehren. Die negativen Folgen für den Export werden jedoch nach Meinung von Verbänden und Unternehmen nicht ausreichend beachtet. Den neuen Regeln zufolge würden Waren ihren Ursprung nämlich im Herstellungsland verlieren, wenn ausländische Zulieferprodukte einen bestimmten Wertanteil des Endproduktes übersteigen. Das Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ könnte bei der reinen Berechnung des Wertes von Warenbestandteilen also verloren gehen. Die in Brüssel geplante Obergrenze liegt bisher bei 45 Prozent. Deshalb sollte die bisherige Regelung beibehalten werden, so die Meinung der Wirtschaft auf der Fachkonferenz. Immerhin hat die EU die für 2013 geplante Einführung der Neuregelung schon verschoben, mittlerweile ist allenfalls 2015 im Gespräch.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2011, Seite 26

 
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