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Förderprogramme

Kampf den Stromfressern

Die KfW unterstützt mit zinsgünstigen Krediten die Erarbeitung und Durchführung von Energiesparmaßnahmen.

Bei der Aufdeckung der „Energiefresser“ und bei größeren Energiesparmaßnahmen (z.B. Vollisolierung von Gebäudes, Nutzung regenerativer Energien) können kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Standort in Deutschland von der KfW gefördert werden. Das lohnt sich, denn meist amortisieren sich die Investitionen nach wenigen Jahren. Diese beiden Förderprogramme sind für Unternehmen interessant:

Investitionskredit: Der Antrag auf Förderung muss bei der Hausbank gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Mit dem Kredit können dann u.a. allgemeine Umweltschutzmaßnahmen (z.B. Verminderung oder Vermeidung von Luft- oder Wasserverschmutzungen) durchgeführt werden. Kleine und mittlere Betriebe erhalten den Kredit auch für Maßnahmen wie energieeffizientes Sanieren bzw. Bauen oder Wärmerückgewinnung. Voraussetzung bei Neuinvestitionen ist allerdings, dass sie zu Energieeinsparungen von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt führen müssen. Außerdem sollte beachtet werden, dass kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.

Zuschuss zur Energieeffizienzberatung – „Energieberatung Mittelstand“: Im Rahmen einer sogenannten Initialberatung analysiert ein Energieberater den Energieverbrauch eines Unternehmens und deckt die größten Energieverbraucher auf. In seinem Abschlussbericht beschreibt er u.a. die ermittelten Probleme, damit in einer darauf folgenden, sogenannten Detailberatung ein Konzept erarbeitet werden kann, mit dem die Schwachstellen beseitigt und Energie gespart werden können. Die vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen können dann wiederum mit Hilfe des Investitionskredits durchgeführt werden.

Im März wurde das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“, das den „Sonderfonds Energieeffizienz“ für kleine und mittlere Unternehmen fortsetzt, neu geregelt. Es gab dabei einige Änderungen und Erleichterungen in Bezug auf die Abrechnungsunterlagen. Der Zeitraum für das Einreichen wurde um einen Monat verlängert, Zahlungsbeleg und Beratervertrag müssen nicht mehr eingereicht werden. Allerdings wurde auch eine kleine Hürde eingebaut: Unternehmen bzw. Freiberufler können fortan eine Beratung nur dann beantragen, wenn die Summe der jährlichen Energiekosten am Standort mehr als 5 000 Euro netto beträgt.

Bei der Initialberatung werden 80 Prozent (maximal 1 280 Euro) und bei der Detailberatung 60 Prozent (höchstens 4 800 Euro des Beraterhonorars) bezuschusst. Die Parteien können selbstverständlich frei vereinbaren, wie hoch das Beraterhonorar ausfallen soll. Übersteigt das Honorar jedoch den Zuschuss der KfW, muss dieser Differenzbetrag vom Unternehmen selbst bezahlt werden. Ein Unternehmen darf die Energieeffizienzberatung nur einmal beantragen. Im Übrigen gilt auch hier, dass der Beratervertrag erst abgeschlossen werden darf, wenn die KfW ihre Zusage zur Förderung erteilt hat.

Autor/in: Sandra Voigt ,ist Redakteurin bei der anwalt.de services AG in Nürnberg ( www.anwalt.de)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2012, Seite 36

 
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