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Öko-Steuer

Wer bekommt die Vergünstigung?

Ab dem Jahr 2013 wird energieintensiven produzierenden Unternehmen der Spitzenausgleich nur noch dann gewährt, wenn sie ein Energiemanagement-System aufbauen.

Aus zwei Steuern besteht die sogenannte Öko-Steuer: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer). Sie wurde 1999 im Zuge der ökologischen Steuerreform eingeführt. Pro Jahr nimmt der Staat etwa 18 Mrd. Euro dieser Steuern ein, die überwiegend als zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenversicherung fließen.

Den Unternehmen des produzierenden Gewerbes werden Steuervergünstigungen in Form eines ermäßigten Steuersatzes und des sogenannten Spitzenausgleichs eingeräumt, die aus europarechtlicher Sicht genehmigungspflichtige Beihilfen darstellen. Der Spitzenausgleich ist eine besondere Steuerentlastung für energieintensive Unternehmen, weil im Gegenzug dafür im Rahmen der Klimaschutzvereinbarung von der deutschen Wirtschaft ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Die EU-Kommission hat diese Subvention nur bis zum 31. Dezember 2012 genehmigt. Ab 2013 wird der Spitzenausgleich nach einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums an die Einführung eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001 geknüpft (gemäß § 10 StromStG und § 55 EnergieStG).

Ab dem Jahr 2015 müssen zudem Einsparvorgaben erreicht werden, die je nach Wirtschaftszweig definiert und die ausschließlich durch technische Modernisierungen erzielt werden müssen. Für größere Unternehmen werden voraussichtlich Zertifizierungen nach ISO 50001 oder der Nachweis eines Umweltmanagement-Systems nach EMAS notwendig. Für kleine und mittlere Unternehmen hingegen sind an Stelle der Zertifizierung einfachere Systeme als Nachweis zur Verbesserung der Energieeffizienz angedacht.

Der ursprüngliche Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren sah vor, dass die neuen Regelungen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten können. Da dies nicht mehr einzuhalten ist, wird im Jahr 2013 der Spitzenausgleich bereits dann gewährt, wenn Unternehmen nachweislich mit der Einführung eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagement-Systems nach EMAS begonnen haben. Im Jahr 2014 wird dann die Zertifizierung eines der Systeme Voraussetzung zum Erhalt der Steuerentlastung sein. Für das Jahr 2011 können Erstattungsansprüche noch bis zum 31. Dezember 2012 gestellt werden.

Details zu den Ermäßigungen und Antragsberechtigten sowie ein Berechnungs-Instrument sind auf der IHK-Homepage verfügbar (www.ihk-nuernberg.de/oekosteuer).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2012, Seite 34

 
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