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Neues Gesetz

Kraft-Wärme-Kopplung auf neuer Grundlage

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2012 das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) verabschiedet, das somit zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann. Mit dem neuen Regelwerk soll bis 2020 erreicht werden, dass 25 Prozent des Stroms mit dieser Technologie erzeugen werden.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Förderung wird für alle Anlagenklassen, die ab 2013 in Betrieb gehen oder modernisiert werden, um 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) angehoben.
  • Neue oder modernisierte Anlagen, die ab 2013 in Betrieb gehen und emissionshandelspflichtig sind, bekommen einen zusätzlichen Ausgleich von 0,3 Cent/kWh.
  • Neu aufgenommen wird die Förderung von Wärmespeichern, die mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden können.
  • Betreiber von Kleinanlagen können sich die Einspeisevergütung für eingespeisten Strom vorab pauschal für eine Laufzeit bis maximal 30 000 Betriebsstunden auszahlen lassen.

Der Förderdeckel von 750 Mio. Euro bleibt bestehen. Damit ist sichergestellt, dass die Belastung für die Stromkunden maximal 0,3 Cent/kWh beträgt. Mit der Novelle könnte in den kommenden Jahren die gesamte Fördersumme abgerufen werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2012, Seite 84

 
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