Telefon: +49 911 1335-1335

Internet-Seiten

Schutz vor Nachahmung

Die Erstellung von professionellen Internet-Seiten ist mit hohen Kosten verbunden. Deshalb haben die Betreiber ein berechtigtes Interesse daran, dass die Gestaltung vor Nachahmern geschützt ist.

Voraussetzung für einen entsprechenden Rechtsschutz ist jedoch, dass die Internet-Seite eine gewisse Gestaltungshöhe und einen künstlerischen Anspruch hat, so das Oberlandesgericht Celle am 8. März 2012 (Aktenzeichen 13 W 17/12).

An der nötigen Gestaltungshöhe fehlt es beispielsweise, wenn weder die Farbauswahl oder -kombination noch die Anordnung der Bilder und Grafiken der Homepage eine besondere Originalität verleihen. In diesem Fall kann die Webseite keinen besonderen Schutz des Urheberrechts beanspruchen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2012, Seite 33

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick