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Von Mini-Job bis E-Bilanz

Was ist neu in 2013?

Zum Jahreswechsel kommen auf die Unternehmen wieder zahlreiche Gesetzesänderungen vor allem im Steuer- und Sozialversicherungsbereich zu. Von Claudia Specht

Vom Rentenbeitragssatz über Minijobs und die elektronische Lohnsteuerkarte bis zur E-Bilanz – die Palette der Neuregelungen ist umfangreich. Wie so häufig werden zahlreiche Details wohl erst kurz vor Weihnachten gesetzlich festgezogen, aber etliche Änderungen stehen bereits fest. Im Folgenden die wichtigsten Neuerungen.

Renten- und Pflegeversicherung: Der Bundesrat hat am 23. November trotz des Widerstandes einiger Länder den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns gesenkt. Der neue Satz gilt ab dem 1. Januar 2013. Den Einsparungen, die sich daraus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben, stehen allerdings Erhöhungen an anderen Stellen gegenüber: So steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung auf 2,05 Prozent (statt bisher 1,95 Prozent).

Beitragsbemessungsgrenzen 2013: Im Zusammenhang mit den neuen Sätzen in der Sozialversicherung wurden auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich erhöht. Die neuen Grenzen ab 2013:

Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • alte Bundesländer: 69 600 Euro / monatlich 5 800 Euro (statt 67 200 Euro bzw. 5 600 Euro)
  • neue Bundesländer: 58 800 Euro / monatlich 4 900 Euro (statt 57 600 Euro / 4 800 Euro)

In der knappschaftlichen Sozialversicherung gelten in Zukunft folgende Grenzwerte:

  • Rentenversicherung (alte Bundesländer): 85 200 Euro / monatlich 7 100 Euro (statt 82 800 Euro / 6 900 Euro)
  • Rentenversicherung (neue Bundesländer): 72 600 Euro / monatlich 6 050 Euro (statt 70 800 Euro / 5 900 Euro)
  • Kranken-/Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer): 47 250 Euro / monatlich 3 937,50 Euro (statt 45 900 Euro / 3 825 Euro)

Bei den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung sind keine Änderungen für 2013 geplant.

Mini-Jobs: Gebilligt hat der Bundesrat am 23. November die Erhöhung der Verdienstgrenzen für Mini-Jobber von 400 auf 450 Euro vom 1. Januar 2013 an. Außerdem werden die Gleitzonenregelungen auf Beschäftigungen bis 850 Euro ausgeweitet; bislang lag die Grenze bei 800 Euro.

Elektronische Lohnsteuerkarte: Fest steht das Aus der alten Lohnsteuerkarte, dafür kommen 2013 die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) – sie enthalten die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Diese können bereits jetzt von den Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern abgerufen werden. Vorgesehen ist aber eine „gestreckte Einführung“, das heißt, dass spätestens mit der Abrechnung für den Dezember 2013 die ELStAM abgerufen werden müssen. Einmalig kann der Arbeitgeber nach dem ersten Abruf in den folgenden sechs Monaten noch auf deren Anwendung verzichten. Nach Ablauf dieser Frist müssen die abgerufenen ELStAM aber dann endgültig angewendet werden.

Um sicherzustellen, dass diese Daten auch wirklich stimmen, sollten Unternehmen ihre Beschäftigten auffordern, diese frühzeitig zu prüfen. Ist eine Korrektur erforderlich, kann der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag entweder beim Finanzamt vor Ort oder online über das Elster-Portal der Finanzverwaltung (www.elster.de) stellen.

E-Bilanz: Vor dem Jahreswechsel sollten sich Unternehmer zusammen mit ihrem Steuerberater noch dringend mit dem Thema E-Bilanz beschäftigen. Die erste elektronisch übermittelte Bilanz möchte die Finanzverwaltung zwar erst in 2014 sehen, doch das hat Auswirkungen auf die Finanzbuchführung in 2013. Denn diese muss so eingestellt werden, dass die von der Finanzverwaltung geforderten Informationen in der entsprechenden Detailtiefe möglichst schon in der Buchführung gesammelt werden. In welchem Maß das zu Veränderungen führt, hängt vom einzelnen Unternehmen ab. Häufig sind die Veränderungen eher gering, insbesondere dann, wenn Unternehmen Standardkontenrahmen einsetzen. Viele Betriebe sind etwa nur von einem Teil der Mussfelder betroffen. Umfangreichere Veränderungen stehen an, wenn Unternehmen stark individualisierte oder branchenabhängige Kontenrahmen einsetzen.

Authentifizierung bei der Übertragung von Steuerdaten: Neu ist auch, dass von Januar an bei der elektronischen Übermittlung einiger steuerlicher Pflichtmeldungen höhere Sicherheitsanforderungen gelten. Der Gesetzgeber schreibt für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA), der Zusammenfassenden Meldung (ZM), der Sondervorauszahlung (USt 1/11) und der Lohnsteuer-Anmeldung (LStA) eine eindeutige Authentifizierung des Einreichenden vor. Es muss also ein sicheres Verfahren verwendet werden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit sowie Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet. Ziel ist es, die Meldepflichtigen vor ungewollten oder unberechtigten Einreichungen bei der Finanzverwaltung durch Dritte zu schützen.

Handlungsbedarf entsteht durch die gesetzliche Neuerung für die Unternehmen, die ihre Daten selbst über internetbasierte Lösungen an die Finanzverwaltung übertragen. Sie müssen sich in einem Portal der Finanzverwaltung (z.B. ElsterOnline) in einem mehrstufigen Verfahren registrieren und ein spezielles Zertifikat zuweisen lassen, mit dem sie bei jeder Einreichung den Nachweis ihrer Identität erbringen.

Die neuen Anforderungen müssen aber nicht zwangsläufig zu mehr Aufwand führen. Anwender, die über das Datev-Rechenzentrum gehen, brauchen nichts zu ändern – egal ob sie die Datenübermittlung selbst anstoßen oder dies ihren Steuerberater erledigen lassen. Als Übermittler ist Datev beim Einreichen von Steueranmeldungen bei der Finanzverwaltung bereits heute eindeutig authentifiziert.

Autor/in: Claudia Specht, ist Pressesprecherin bei der Datev eG in Nürnberg (claudia.specht@datev.de, www.datev.de/jahreswechsel-lohn).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2012, Seite 36

 
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