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Betriebliche Krankenzusatzversicherung

Gute Gesundheit

Statt einer Lohnerhöhung kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Krankenzusatzversicherung finanzieren. Diese Bonifikation ist steuerlich meist vorteilhafter. Von Stephan Buck

Die Unternehmen stehen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter und müssen sich deshalb als attraktive Arbeitgeber präsentieren. Dafür gibt es viele Wege, soziale Zusatzleistungen und Aktivitäten in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind zwei Beispiele. Eine interessante Möglichkeit ist die betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV), mit der man gleich mehrere Ziele erreichen kann: Sie fördert Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen, erhöht die Bereitschaft zur Vorsorge und trägt damit dazu bei, Fehlzeiten zu reduzieren.

Das Besondere der bKV ist die hohe Flexibilität, mit der jeder Unternehmer seine eigene Gesundheitsförderung für die Mitarbeiter gestalten kann. Zur Auswahl steht eine Vielzahl leicht verständlicher Krankenzusatzversicherungen für die ambulante und stationäre Versorgung, außerdem Zahn- und Vorsorgetarife sowie Tagegelder. Durch die günstigen Gruppenversicherungskonditionen kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern schon für einen geringen Beitrag interessante Leistungen anbieten. Möglich ist dies für Unternehmen ab zehn Mitarbeitern.

Hinzu kommt, dass die betriebliche Krankenzusatzversicherung im Vergleich zu einer herkömmlichen Lohnerhöhung für das Unternehmen steuerlich günstiger ist. Unterstützt wird dies durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. April 2011, wonach Beiträge bis zu 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter für eine bKV als Sachbezug gemäß § 8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Wird diese Freigrenze überschritten, ist der Mitarbeiter hinsichtlich der Lohnersatzleistung grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Deshalb empfiehlt sich in jedem Fall eine Pauschalversteuerung durch das Unternehmen nach § 37b EStG, da das Unternehmen die Pauschalsteuer als Betriebsausgaben absetzen kann.

Auch für die Mitarbeiter ist das Angebot einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung sinnvoll. Denn zum einen erhalten sie über ihren Arbeitgeber einen zusätzlichen Versicherungsschutz, zum anderen profitieren sie davon finanziell stärker als von einer vergleichbaren Lohnerhöhung, von der netto oft wenig übrig bleibt. Weil der Nutzen einer Krankenversicherung für die Mitarbeiter unmittelbar sichtbar ist, ist der Motivationseffekt wahrscheinlich höher als beispielsweise bei einer betrieblichen Altersversorgung.

Neben dem finanziellen Aspekt sind für die Unternehmen auch schlanke Verwaltungsprozesse von Bedeutung, denn die Personalabteilung soll durch die Gewährung einer bKV nicht zusätzlich durch komplexe Abläufe belastet werden. Deshalb verzichten einige Versicherer auf Wartezeiten und auf die Erhebung von Vorerkrankungen oder bieten altersunabhängige Einheitsbeiträge an. Auf diese Weise hält sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen und die bKV kann relativ einfach auf das dafür vorhandene Budget des Unternehmens abgestimmt werden. Im Leistungsfall wendet sich der Mitarbeiter direkt an den Versicherer und erhält von dort sein Geld.

Derzeit kommen immer mehr private Krankenversicherer mit Angeboten im bKV-Bereich auf den Markt. Dennoch ist dieses Angebot in den Unternehmen noch nicht die Regel, sodass man sich damit als Arbeitgeber bei potenziellen Mitarbeitern nach wie vor profilieren kann.

Externer Kontakt: Stephan Buck ist Inhaber der Versicherungsbüro Buck KG in Puschendorf (buckvers@t-online.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2013, Seite 48

 
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