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Unternehmensfinanzierung

Was sind die Alternativen?

Der klassische Bankkredit ist für den Mittelstand nicht die einzige Form der Finanzierung. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um sie auf eine breitere Basis zu stellen. Von Klaus Jürgen Schiller

Vorausdenkende Unternehmer setzen bei der Finanzierung auf Flexibilität: Denn in wirtschaftlich schwierigen Phasen kommt es vor allem darauf an, auch kurzfristig ausreichende Mittel zur Verfügung zu haben, um die Liquidität zu sichern. Demgegenüber geht es in expansiven Phasen darum, notwendige Investitionen finanzieren zu können. Fehlt es an einem Finanzrahmen, der sich an solche wechselnden Anforderungen anpasst, kann sich dies leicht zu einer Existenz bedrohenden Krise entwickeln. Im schlechtesten Fall ist dann nicht nur das Firmenvermögen bedroht, sondern auch das Privatvermögen der Eigentümerfamilie.

Wie kann also ein umfassendes und flexibles Finanzierungskonzept aussehen? Eine zentrale Rolle spielen dabei Kredite durch die Hausbank. Jedoch sind nicht alle Kreditinstitute aktuell bereit, neue Kredite zu vergeben oder bestehende Kreditlinien aufzustocken. Zum Beispiel, weil ihnen das Investitionsvorhaben zu unsicher erscheint, oder weil sie neue Sicherheiten verlangen, die viele Unternehmer nicht zur Verfügung stellen können. Diese Zurückhaltung liegt auch an strengeren Aufsichtsregeln und Eigenkapitalanforderungen (Basel III), die die Möglichkeiten der Kreditvergabe einschränken. Das trifft vor allem Kreditnehmer mit schlechter und mittlerer Bonität, die meist schon jetzt einen Risikoaufschlag zahlen müssen. Naheliegend ist es, die Kreditkonditionen am Markt zu vergleichen und bei einem günstigeren Anbieter abzuschließen. Das kann allerdings nicht nur die Beziehung zur Hausbank belasten, sondern oft stehen auch ganzheitliche Sicherungsklauseln dem Aufbau einer zweiten Bankverbindung entgegen. Doch es gibt Alternativen zum klassischen Bankkredit, mit denen die Unternehmensfinanzierung auf mehrere Säulen gestellt werden kann.

Mittelstandsanleihen

Zu den neuen Finanzierungsformen gehört die Möglichkeit, eine Mittelstandsanleihe herauszugeben. Bei einer Anleihe zahlen die Unternehmen zwar häufig genauso hohe Zinsen wie beim Bankkredit. Dafür haben sie langfristige Planungssicherheit und mindern die Abhängigkeit von ihrer Bank als einziger Finanzierungsquelle. Zusätzlicher Vorteil: Besondere Sicherheiten muss der Emittent nicht stellen. Kleinere, unbekannte Unternehmen können sogenannte Mini-Bonds herausgeben und damit auch vergleichsweise geringe Volumina im einstelligen Millionenbereich aufnehmen. 2012 platzierten mittelständische Firmen an den Regionalbörsen Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und München 32 Anleihen über insgesamt über eine Mrd. Euro, wie aus einer Studie von Close Brothers Seydler hervorgeht. Mittelstandsanleihen werden jedoch auch privat bei Investoren platziert, was Kosten spart und den Kreis der Gläubiger gering hält. Aus Kostengründen sollte das Volumen einer Anleihe im zweistelligen Millionenbereich liegen.

Schuldscheindarlehen

Dies gilt auch für Schuldscheindarlehen, die eine weitere Möglichkeit der Finanzierung darstellen. Sie sind quasi die Vorstufe einer Anleihe, werden allerdings nicht verbrieft und können dementsprechend nicht an der Börse gehandelt werden. Bei Anleihen als auch bei Schuldscheindarlehen erfolgt die Rückzahlung üblicherweise in einer Summe. Für Unternehmen, die diese Finanzierungsinstrumente nutzen, heißt das: Sie müssen sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern und dabei sicherheitshalber auch Alternativen im Auge haben. Denn vor allem der Markt für Mittelstandsanleihen ist noch jung. Deshalb können Ausfälle einzelner Papiere, wie sie bereits vorgekommen sind, schnell dazu führen, dass sich die Investoren aus diesem Segment zurückziehen.

Beteiligungsgesellschaften

Unternehmen sollten sich allerdings nicht nur einseitig mit Fremdkapital finanzieren, sondern müssen auch ihre Eigenkapitalbasis im Auge haben. Oftmals sind jedoch die Alt-Eigentümer nicht willens oder in der Lage, im notwendigen Umfang neues Kapital einzubringen. In diesem Fall ist die Aufnahme eines Finanzinvestors in den Gesellschafterkreis zu erwägen. Mitunter gibt es zwar Vorbehalte gegen Beteiligungsgesellschaften (Private-Equity-Gesellschaften), doch viele von ihnen haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und suchen den langfristigen Einstieg. Anders als früher geben sie sich oft mit Minderheitsbeteiligungen zufrieden. Mitunter geschieht dies auch in Kombination mit einem Darlehen. Viele Finanzinvestoren verstehen sich heutzutage als Partner, die dem Zielunternehmen ihr Know-how und ihr Netzwerk zur Verfügung stellen und damit zum Unternehmenserfolg beitragen. Sie können zudem die passende Lösung sein, wenn es darum geht, die Nachfolge im Unternehmen zu regeln. Die Nachfrage nach solchen Lösungen dürfte steigen: Laut Institut für Mittelstandsforschung steht bis Ende 2014 bei rund 37 000 Unternehmen eine Übergabe aus Altersgründen an. Nicht immer steht dabei der Nachwuchs bereit, das Ruder zu übernehmen, und selbst wenn eine familieninterne Nachfolge ansteht, mangelt es oft genug am notwendigen Kapital, um die Vorgängergeneration auszuzahlen.

Stiftungen

Soll dagegen das Familienvermögen als Ganzes erhalten bleiben, ohne dass es einen Nachfolger gibt, kommt die Möglichkeit einer Stiftung ins Spiel. Eine Stiftung ist eine juristische Person des privaten Rechts, auf die die Unternehmer als Stifter die Eigentumsrechte an ihrem (Firmen)Vermögen vollständig übertragen. Dieses Vermögen steht der Stiftung dauerhaft zur Verfügung. Von den Erträgen wird der Kapitalstock erhalten, in der Stiftungssatzung werden die Stiftungszwecke genau festgelegt. Diese müssen nicht zwangsläufig gemeinnützig sein (dies ist nur dann der Fall, wenn die Stiftung gemeinnützig ist), sondern können zum Beispiel auch dem Nießbrauch der Alt-Eigentümer dienen. In jedem Fall sollte jedoch unbedingt auf die Hilfe von Experten zurückgegriffen werden, um sicherzustellen, dass die Finanzbasis des Unternehmens nachhaltig gesichert ist.

Ein Finanzkonzept sollte auch die Frage berücksichtigen, wie das Privatvermögen der Eigentümerfamilie abgesichert werden kann. Wichtig ist dies vor allem bei Gesellschaftsformen, bei denen zumindest Teile der Eigentümer unbeschränkt haften. Eine Möglichkeit, die eigentumsmäßige Haftungsmasse zu trennen, besteht zum Beispiel in der Vereinbarung einer Güterstandsklausel. Dabei wird vereinfacht gesagt Vermögen durch die Änderung der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und dann zurück in die Zugewinngemeinschaft auf den nicht haftungsgefährdeten Ehepartner transferiert. Oder aber es wird eine (gemeinnützige) Stiftung gegründet, in die einzelne Vermögensteile eingebracht werden, die damit vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt sind.

Als begleitende Maßnahme gilt es, mit Hilfe eines Fachmanns ein Vermögenskonzept zu erarbeiten, das die familiären Zusammenhänge im Auge behält. Oft genug ist der eigene Betrieb Dreh- und Angelpunkt der gesamten Unternehmerfamilie und neben der eigenen Wohnimmobilie der einzige nennenswerte Vermögensgegenstand. Der Vermögensverwalter kann hier für eine bessere Diversifizierung sorgen. In enger Abstimmung mit der Familie sollte er Entscheidungskriterien festlegen, die Transparenz und ein Höchstmaß an Gerechtigkeit gewährleisten.

Externer Kontakt: Klaus Jürgen Schiller ist Leiter der UBS-Niederlassung in Nürnberg (klaus-juergen.schiller@ubs.com).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2013, Seite 36

 
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