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Strompreise

Kostenblöcke abbauen

Für die stetig steigenden Strompreise sind maßgeblich die zahlreichen Umlagen und Steuern verantwortlich. Doch es gibt für die Unternehmen Möglichkeiten, diese staatlich verursachten Belastungen zu reduzieren. Von Dr. Ronald Künneth, Illustration: Anton Atzenhofer

Ohne Strom geht bei den Unternehmen nichts: 70 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland entfallen auf die gewerbliche Wirtschaft. Der größte Stromabnehmer ist die Industrie, die 42 Prozent des Stroms verbraucht. Steigende Strompreise haben daher direkt negative Auswirkungen auf die Unternehmen und damit auf den Wirtschaftsstandort Deutschland. Muss mehr Geld für die Bezahlung der Stromrechnung ausgegeben werden, fehlt es an anderer Stelle für Investitionen. 

Der Ausschuss „Energie | Umwelt“ der IHK Nürnberg für Mittelfranken setzt sich deshalb im Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft für optimale Standortbedingungen mit international wettbewerbsfähigen Strompreisen ein. In der Resolution zur Energiewende vom Oktober 2012 empfiehlt die IHK beispielsweise eine deutliche Senkung der Stromsteuer, um vor allem den Mittelstand zu entlasten. Diese wäre rasch und einfach umsetzbar und könnte den Strompreis zumindest kurzfristig stabilisieren. Langfristig ist ein neues Marktmodell notwendig, das ausreichende Anreize für Versorgungssicherheit, aber auch für Wirtschaftlichkeit setzt.

Zahlreiche IHK-Aktivitäten

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken setzt sich nicht nur gegenüber der Politik für eine verträgliche Energiepolitik ein, sondern trägt auch ihren Anteil dazu bei, die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Hierfür bietet sie den Unternehmen eine breite Palette an Dienstleistungen. Diese umfasst Angebote zur Erhöhung der Energieeffizienz, Informationen und Beratungen zum betrieblichen Energierecht sowie die Vereinbarung von günstigen Einkaufskonditionen für kleine und mittlere Unternehmen (siehe gesonderten Artikel auf Seite 28).

Hauptgrund für die stetig steigenden Strompreise sind die zahlreichen Umlagen und Steuern. Diese staatlich verursachten Belastungen des Strompreises sind in den letzten Jahren explodiert und bilden mittlerweile auch in typischen Industriebetrieben den größten Kostenblock. Im IHK-Fachforum „Strom- und Gaspreise im Griff halten“, das am 12. Juni in der IHK stattfand, wurden die Unternehmen darüber informiert, wie sie die staatlich verursachten bzw. regulierten Bestandteile des Strompreises senken können. Im Folgenden werden die wichtigsten Entlastungen in den Bereichen der regulierten Netzentgelte sowie der Umlagen und Steuern aufgeführt.

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass Unternehmen ihre Entgelte für die Netznutzung um bis zu 80 Prozent senken können. Hierzu müssen die Betriebe nachweisen, dass ihr Beitrag zur Jahreshöchstlast vorhersehbar erheblich von der Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus diesem Versorgungsnetz abweicht (sogenannte atypische Netznutzung nach § 19 Absatz 2, Satz 1 StromNEV). Voraussetzung ist ein Antrag bei der Bundesnetzagentur, den Unternehmen oder Netzbetreiber stellen können.

Seit 2012 ist es zusätzlich möglich, dass Unternehmen vollständig von den Netzentgelten befreit werden. Voraussetzung ist, dass an einer Abnahmestelle die Zahl von 7 000 Benutzungsstunden erreicht und die Abnahmemenge von zehn Gigawattstunden (GWh) überschritten wird (§ 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV). Zu den Ausnahmeregelungen nach § 19 hat die Bundesnetzagentur einen Leitfaden herausgegeben, der im Internet unter www.bundesnetzagentur.de (Suchbegriff: „Leitfaden §19“) abrufbar ist.

Die entgangenen Einnahmen aus den Netzentgelten werden über die sogenannte   „§ 19-Umlage“ in gestaffelter Höhe auf die sonstigen Stromverbraucher in Industrie und Haushalten umgelegt. Auch aufgrund eines Beihilfeverfahrens gegen Deutschland durch die EU-Wettbewerbskommission wird es künftig wohl nur noch eine Reduzierung bei den Netzentgelten, aber keine vollständige Befreiung mehr geben.

EEG-Umlage

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit festen Einspeisetarifen gefördert. Die entsprechenden Kosten werden mit der sogenannten EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Im Jahr 2013 beträgt die Umlage 5,277 Cent pro Kilowattstunde. Stromintensive Industrieunternehmen können diese Umlage durch die „Besondere Ausgleichsregelung“ gestaffelt nach Verbrauchsmenge auf bis zu 0,05 Cent pro Kilowattstunde reduzieren. Die Voraussetzungen sind in einem Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschrieben, das im Internet unter www.bafa.de (Rubrik „Energie/Besondere Ausgleichsregelung“) heruntergeladen werden kann.

KWK-Umlage

Um den Ausbau und die Modernisierung von Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu finanzieren, werden die Kosten – ähnlich wie beim EEG – auf die Stromverbraucher umgelegt. Diese Umlage beträgt aktuell 0,126 Cent pro Kilowattstunde. Für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 100 000 Kilowattstunden wird die Umlage für den Verbrauch, der über diese Grenze hinausgeht, auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem Stromkostenanteil von mehr als vier Prozent am Umsatz verringert sich die KWK-Umlage auf 0,025 Cent pro Kilowattstunde. Erhoben wird die gestaffelte KWK-Umlage durch die Netzbetreiber.

Offshore-Umlage

Um die finanziellen Risiken beim Netzanschluss von Windparks auf hoher See abzusichern, wird seit 2013 auch die Offshore-Umlage durch die Netzbetreiber erhoben. Für Kunden mit einem Jahresverbrauch bis einer Mio. Kilowattstunden darf die Umlage höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde, für darüber hinausgehende Strombezüge höchstens 0,05 Cent pro Kilowattstunde betragen. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten mehr als vier Prozent des Umsatzes ausmachen, ist die KWK-Umlage auf 0,025 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.

Stromsteuer

Zum 1. April 1999 wurde die Stromsteuer in Deutschland eingeführt. Der Regelsteuersatz von derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde wird vom Energieversorger erhoben und abgeführt. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes gibt es zwei Möglichkeiten der Entlastung, die zu Beginn des Jahres 2011 neu geregelt wurden. Diese müssen die mittelfränkische Unternehmen beim Hauptzollamt Nürnberg beantragen. Die Antragsformulare können im Internet unter www.zoll.de („Formulare und Merkblätter“, dort „Verbrauchsteuern“ und „Stromsteuer“ auswählen) heruntergeladen werden.

Nach § 9b Stromsteuergesetz ist der Steuersatz für produzierende Unternehmen um ein Viertel ermäßigt, er liegt aktuell bei 1,537 Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt allerdings nur, wenn die Entlastung den Betrag von 250 Euro im Jahr übersteigt, was einem Verbrauch von 48 733 Kilowattstunden im Jahr entspricht. Energieintensive Unternehmen können außerdem den sogenannten Spitzenausgleich in Anspruch nehmen, wovon derzeit rund 25 000 Unternehmen Gebrauch machen. Ob sich ein Antrag lohnt, kann mit dem „Energie- und Stromsteuer-Berechnungs-Tool“ der IHK Detmold geprüft werden, das auch über die Internet-Seite der IHK Nürnberg für Mittelfranken abgerufen werden kann (www.ihk-nuernberg.de/stromsteuer-tool).

In Zukunft wird die Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs an weitergehende Voraussetzungen als bisher geknüpft. Für die Anspruchsjahre 2013 und 2014 müssen antragstellende Unternehmen nachweisen, dass sie mit der Einführung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems nach DIN EN 50001 oder EMAS („Öko-Audit“) begonnen haben. 2015 muss die Einführung abgeschlossen sein und eine Zertifizierung vorgelegt werden. Kleine und mittlere Unternehmen können auch ein vereinfachtes Audit-Verfahren nach DIN EN 16247 oder vergleichbare Maßnahmen durchführen. Für die Steuerbegünstigungen müssen die Unternehmen zudem Mindestwerte für die Verringerung der Energieintensität nachweisen. Die konkrete Ausgestaltung wird durch eine Rechtsverordnung geregelt, die aktuell noch nicht vorliegt.

Strompreis-Umlagen-Rechner

Wie hoch die Umlagen für das einzelne Unternehmen sind, kann mit dem Strompreis-Umlagen-Rechner der IHK (www.ihk-nuernberg.de/strompreis-umlagen-rechner) schnell und einfach ermittelt werden. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können mit dem Rechner, der ebenfalls von der IHK Detmold entwickelt wurde, außerdem prüfen, ob Ermäßigungen möglich sind und wie hoch sie ausfallen. Berücksichtigt werden die Regelungen der „§ 19-Umlage“, der EEG-Umlage, der KWK- Umlage sowie die Offshore-Umlage.     

Autor/in: 
Dr. Ronald Künneth
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2013, Seite 24

 
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