Telefon: +49 911 1335-1335

Geldwäsche

Wie beugt man vor?

Die Regierung von Mittelfranken ist seit Kurzem die zuständige Behörde für Geldwäscheprävention. Sie berät und kontrolliert die Unternehmen.

Illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einschleusen: Das ist das wesentliche Ziel der Geldwäsche. Dabei soll die wahre Herkunft des Geldes verschleiert werden. Deswegen werden die Transaktionen gut getarnt, sodass sie nicht ohne weiteres von alltäglichen Geschäften und Transaktionen unterschieden werden können. Unternehmen, die nicht in solche Machenschaften hingezogen werden wollen, können sich von der Regierung von Mittelfranken beraten lassen. Sie ist seit 1. Juli 2013 die zuständige Aufsichtsbehörde für Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor in Franken, Schwaben und der Oberpfalz.

Zur Aufklärung von Geldwäschevorgängen sind die Behörden auf weiterführende Informationen und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen angewiesen. Das Geldwäschegesetz setzt hier an und verpflichtet viele Unternehmen – egal ob klein oder groß – zur Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung. Das gilt insbesondere für Branchen, die besonders häufig Ziel von Geldwäschern sind, u.a. für Kfz-Händler, Juweliere oder Immobilienmakler. Sie haben besondere Sorgfaltspflichten zu erfüllen und müssen bei sogenannten Auslösetatbeständen tätig werden. Das sind vor allem Geschäftsbeziehungen, die mit größeren Bargeldbeträgen abgewickelt werden. So muss bei Geschäften ab einem Wert von 15 000 Euro je Geschäftsvorgang (bei gestückelten Zahlungen gilt die Gesamtsumme) die Identität des Kunden dokumentiert werden. Zudem werden Überwachung, Dokumentation und Speicherung der Geschäftsdaten für fünf Jahre gefordert.

Durch die Einhaltung von Sorgfaltspflichten und interne Sicherungsmaßnahmen würden nicht nur erhebliche volkswirtschaftliche Schäden vermieden, sondern es liege auch im Interesse der verpflichteten Unternehmen, ihren guten Ruf zu bewahren, so die Regierung von Mittelfranken. Sollten Unternehmen feststellen, dass Tatsachen auf Geldwäsche schließen lassen, müsse dies unverzüglich der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft, dem Bundeskriminalamt und dem Landeskriminalamt mitgeteilt werden.

Im Rahmen ihrer Kontrollfunktion wird die Regierung von Mittelfranken in den nächsten Wochen erste Vor-Ort-Kontrollen im Kfz-Handel durchführen. Dabei sollen die Händler zunächst in erster Linie für das Thema Geldwäscheprävention sensibilisiert und beraten werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2013, Seite 17

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick