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Rundfunkbeitrag

Wirtschaft fordert Nachbesserung

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Bundesländer nochmals dazu aufgefordert, das neue System des Rundfunkbeitrags zu korrigieren. Dies erklärte der DIHK in einem gemeinsamen Appell mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Wirtschaftsverbände erinnerten die Länder an ihre Zusage, die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels im vergangenen Jahr zeitnah zu überprüfen.

Auch der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) wandte sich in dieser Sache mit einem Schreiben an Ministerpräsident Horst Seehofer. BIHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen erklärte, dass das neue System ungerecht sei, weil Betriebe mit vielen Filialen, einem großen Fuhrpark und vielen Teilzeitbeschäftigten benachteiligt würden. Der BIHK plädiert deshalb dafür, die Rundfunkbeiträge ausschließlich auf der Grundlage der umgerechneten Vollzeitstellen zu berechnen. Die IHK-Organisation bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erwartet aber angesichts gravierender Mehrbelastungen auch, dass nicht nur der Rundfunkbeitrag allgemein gesenkt, sondern auch die Beitragsstruktur korrigiert wird.

Hintergrund des Appells der IHK-Organisation sind die erwarteten Überschüsse in Milliardenhöhe, die durch die Reform des Rundfunkbeitrags zustande kommen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte geschätzt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender durch die Anfang 2013 erfolgte Umstellung der Gebühr auf den Rundfunkbeitrag bis zum Jahr 2016 etwa 1,15 Mrd. Euro zusätzlich einnehmen werden.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben deshalb bei einem Treffen Mitte März eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 48 Cent beschlossen. Zudem solle der Beitrag bis 2019 stabil bleiben. Über Änderungen bei der Betriebsstättenregelung und der Einbeziehung von Firmenfahrzeugen in die Beitragsberechnung wollen die Länder allerdings erst nach der laufenden Evaluierung entscheiden, deren Ergebnisse Anfang 2015 vorliegen sollen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2014, Seite 28

 
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