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DIHK-Ticker

Undurchsichtiger Steuerdschungel, unklare Tarifvertragsregeln, aufwändige Entsendeverfahren, technische und sprachliche Barrieren – das sind nur einige der 40 Hindernisse im Dienstleistungsbinnenmarkt, die eine DIHK-Abfrage unter IHKs und europäischen Auslandshandelskammern (AHKs) zutage förderte. Diese konkreten Beispiele sowie die daraus folgenden Forderungen reichte der DIHK beim Bundeswirtschaftsministerium und bei der EU-Kommission ein. Die Botschaft: Oberstes Ziel müsse die Vereinfachung der Regeln im Binnenmarkt für Dienstleistungen sein. Wo es möglich ist, sollte das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung angewendet bzw. in Einzelfällen sogar an Harmonisierung gedacht werden.

Der europäische Aktionsplan zur Kapitalmarktunion geht auf wichtige Bedenken ein, die der DIHK im Vorfeld geäußert hatte: So werden kleine und mittlere Unternehmen nun doch nicht verpflichtet, weitere Geschäftsdaten offenzulegen. Zudem wird die zentrale Rolle von Banken in der Unternehmensfinanzierung anerkannt. Die Kommission wird außerdem die bestehende Finanzmarktregulierung auf negative wirtschaftliche Folgen überprüfen. Zudem wird ausdrücklich die Arbeit der IHKs bei der Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten gewürdigt.

Mehr Nachdruck und Geschwindigkeit in wichtigen Bereichen, das fordert der DIHK mit Blick auf die Digitale Agenda der Bundesregierung. Insbesondere gehe es um einen schnelleren Breitbandausbau sowie um eine bessere Abstimmung zwischen Bund und Ländern beim Thema E-Commerce (elektronische Abwicklung von Verwaltungsvorgängen). Gewürdigt werden vom DIHK dagegen die Maßnahmen der Bundesregierung auf den Feldern Industrie 4.0, Big Data, intelligente Vernetzung und Cloud Computing.

Wer Meister oder Fachkaufmann werden will, kann für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang eine Förderung nach dem sogenannten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten. Bei der jetzt erfolgten Novellierung des sogenannten Fortbildungs-BAföG ist der Gesetzgeber der Forderung des DIHK entgegengekommen, eine pauschal zulässige Fehlzeit des geförderten Teilnehmers von 30 Prozent zu erlauben, ohne die Förderung damit zu gefährden. Dies stelle eine Erleichterung für Teilnehmer dar, die voll erwerbstätig sind und den Lehrgang berufsbegleitend belegen. Die Neuregelung soll am 1. August 2016 in Kraft treten.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2015, Seite 58

 
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