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Sicherheit beim Export

Dubiose Aufträge

Von Wolf Maser

Ausländische Betrüger tricksen mit Proforma-Rechnungen und gefälschten Überweisungsträgern.

Eine aussagefähige Homepage ist heute für jedes Unternehmen eine Selbstverständlichkeit – auch, um über einen eigenen Web-Shop Produkte weltweit zu vermarkten. Doch diese Chance birgt auch ein Risiko, denn damit geraten Firmen in das Visier internationaler Geschäftsleute, die mit allen Tricks versuchen, diese Neulinge „auszunehmen“ und sie in betrügerischer Absicht zu hintergehen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Formen des Betrugs und der Fälschung, darum können die nachfolgenden Beispiele nur dazu ermuntern, sich jedes Mal bei neuen, bisher unbekannten Kunden die Frage zu stellen: „Ist hier etwas faul bzw. versucht man, uns zu betrügen?“

Ein gängiges Beispiel, das häufig mit Erfolg angewendet wird: Der ausländische Betrüger nimmt in der Regel zunächst per Mail Kontakt auf und signalisiert, dass ihn die Produkte auf der Homepage oder im Web-Shop interessieren. Er fragt höflich an, ob Verkaufsinteresse bestehe. Nach einer positiven Antwort-Mail kommt eine Anfrage nach (meist erstaunlich) hohen Stückzahlen. Der vorgebliche Importeur bittet um eine Proforma-Rechnung mit allen erforderlichen Details. Um sich abzusichern, stellt nun der deutsche Exporteur die Proforma-Rechnung aus und weist darin gleich darauf hin, dass als Zahlungsart nur Vorauskasse in Frage komme. Manchmal wird dann noch ein wenig gefeilscht, in der Regel kommt aber vom Käufer binnen kurzer Zeit die Nachricht, dass die Proforma-Rechnung vom „Board“ akzeptiert worden sei und man in Kürze mit der Zahlung rechnen könne. Schon nach wenigen Tagen kommt dann tatsächlich ein Scheck per Post an. Spätestens jetzt ist höchste Vorsicht geboten: Es beginnt schon damit, dass der Scheck-Absender ein anderes Unternehmen ist, als der ausländische Geschäftspartner. Gerne kommt der Scheck auch von einer US-amerikanischen Bank und ist dann in US-Dollar ausgestellt. Und nun Achtung: Meist ist die Summe viel höher als die Endsumme der Proforma-Rechnung. Der neue „Kunde“ wird sich nun kurzfristig melden und mitteilen, dass leider ein „kleiner Irrtum“ passiert sei, und darum bitten, den Differenzbetrag auf ein von ihm benanntes Konto zu überweisen. Wer dem nachkommt wird merken: Das Geld ist weg. Wird nun der ausländische Scheck bei der Bank eingelöst, kann es durchaus vorkommen, dass die Bank den Euro-Betrag sogar in wenigen Tagen gutschreibt, natürlich mit dem üblichen „Ev“-Vermerk („Eingang vorbehalten“). Was wenig bekannt ist: US-Schecks können auch noch nach sechs Monaten gesperrt werden und damit wird dann auch der Eingangsbetrag wieder vom Firmenkonto zurück gebucht. Spätestens dann wird dem Exporteur aufgehen, dass er das Geld abschreiben kann. Wenn er gar zu blauäugig war, hat er „in gutem Glauben“ auch noch die bestellte Ware versandt, die dann ebenfalls verloren ist.

Ein weiteres Beispiel tritt in letzter Zeit wieder vermehrt auf: Hier läuft das Spiel zu Beginn wie im vorherigen Beispiel – nur dass der Exporteur jetzt in der Proforma-Rechnung darauf besteht, dass der Betrag im Voraus auf das Firmenkonto zu überweisen ist. Auch in diesem Fall kommt in der Regel innerhalb kurzer Zeit die Nachricht, dass die Proforma-Rechnung vom „Board“ akzeptiert worden sei und man in Kürze mit der Zahlung rechnen könne. Sollte man in der Proforma-Rechnung keine Kontoverbindung angegeben haben, so wird man nun noch um deren Bekanntgabe gebeten. Und nun wird es spannend: Denn wenn es gut läuft, wird man in Kürze den Anruf seiner (Haus-)Bank erhalten, die nachfragt, ob tatsächlich 40 000 Euro auf ein Konto in China überwiesen werden sollen, so wie es auf dem Überweisungsträger stehe. Was ist geschehen? Der Betrüger hat ganz dreist Firmenstempel und Unterschrift aus der Proforma-Rechnung auf einen ausländischen Überweisungsauftrag kopiert und nur, weil es heutzutage ganz unüblich ist, diesen auf einem Papier-Träger (und nicht elektronisch) abzugeben, fällt es der Haus-Bank hoffentlich auf.

Stellt sich die Frage: Wie kann man sich vor solchen (und anderen) Betrugsmaschen schützen? Wichtig sind folgende elementaren Leitlinien:

  • Dem „Bauchgefühl“ vertrauen – oder würden Sie im Ausland große Mengen ohne Muster bzw. weitere Prüfungen bestellen?
  • Prüfen, ob alle Dokumente gestempelt und eigenhändig unterschrieben werden müssen, denn es kommt hier in der Regel nicht auf Stempel und Unterschrift an.
  • Mit Spezialisten, z.B. bei der (Haus-)Bank oder der örtlichen IHK, Kontakt aufnehmen.
  • Oft reicht es schon, die ausländische Firma oder den vermeintlichen Besteller im Internet zu googeln. Meist findet man schon dabei wertvolle Hinweise auf mögliche betrügerische Absichten.
  • In jedem Fall bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten. Zwar werden die Verfahren oft nach kurzer Zeit eingestellt, aber bei größeren Betrugswellen können die Informationen für die Behörden von Nutzen sein.
Externer Kontakt:

Wolf Maser ist Geschäftsführer der Gebr. Maser GmbH in Nürnberg und Vorsitzender des IHK-Fachausschusses für Handel und Dienstleistung (schleifmittel@gebr-maser.de).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2016, Seite 18

 
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