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CSR-Berichtspflichten

Verantwortlich gehandelt?

CSR Weltkugel Verantwortung © denphumi - ThinkstockPhotos.de

Betriebe müssen vermehrt Rechenschaft über nachhaltiges Wirtschaften ablegen. Eine neue Berichtspflicht soll für mehr Transparenz sorgen.

Kunden, Geschäftspartner und Öffentlichkeit fordern von den Unternehmen immer stärker Auskunft darüber, ob sie die Prinzipien der Nachhaltigkeit beachten. Der Geschäftserfolg hängt also heute auch davon ab, ob die Unternehmen ihrer Verantwortung für die Gesellschaft nachkommen (sogenannte Corporate Social Responsibility CSR). Vertrauen und Glaubwürdigkeit können sich Unternehmen dadurch erarbeiten, indem sie Informationen über ihre CSR-Aktivitäten offenlegen.

Was bisher freiwillig ist, wird künftig für Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern gesetzlich verpflichtend sein: Am 11. März 2016 hat das Bundesjustizministerium den Entwurf des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (sogenannte CSR-Richtlinie zur Offenlegung von „nicht-finanziellen Leistungen“) veröffentlicht, der bis Jahresende in deutsches Recht umzusetzen ist und ab 2017 wirksam werden soll (WiM berichtete). Veröffentlicht werden sollen u. a. Angaben zu Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen, zur Einhaltung von Menschenrechten und zur Korruptionsbekämpfung sowie eine Beschreibung des Geschäftsmodells.

IHK-Umfrage

An einer aktuellen IHK-Umfrage zum Thema CSR und Nachhaltigkeitsberichte nahmen rund 130 Betriebe teil – rund ein Drittel von ihnen hat mehr als 500 Mitarbeiter, ist also ab 2017 von der Berichtspflicht betroffen. Die Mehrzahl dieser Unternehmen (71 Prozent) berichtet aber bereits jetzt freiwillig über CSR-Belange bzw. Nachhaltigkeitsaspekte, wohingegen dies erst eine Minderheit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) tut. Für rund 85 Prozent der KMU, die an der Umfrage teilnehmen, ist die Berichterstattung über CSR-Belange bzw. Nachhaltigkeitsaspekte sogar völliges Neuland.

Die Kosten der CSR-Berichtspflicht können von vielen Unternehmen noch nicht beziffert werden. Hatten die Unternehmen konkrete Vorstellungen, so schätzten sie die anfallenden Kosten oft höher ein, als von der EU-Kommission veranschlagt, die mit durchschnittlichen Aufwendungen von 4 300 Euro pro Jahr und Betrieb ausgeht.

Rahmenwerke für die Berichterstattung

Die von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen dürfen bei der CSR-Berichterstattung auf verschiedene Berichtsrahmenwerke zurückgreifen: Ein Viertel der schon berichtenden KMU wendet den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) an, gefolgt von ISO 26000 (rund 20 Prozent) und UN Global Compact (rund zehn Prozent). Sowohl große Unternehmen als auch KMU sind überwiegend der Meinung, dass sich der DNK als ein einheitlicher Berichtsstandard empfiehlt. Allerdings kannten fast 50 Prozent der antwortenden Unternehmen den DNK noch nicht.

Ein einheitliches Berichtsrahmenwerk könnte die Dokumentation und die Kommunikation für alle Beteiligten erleichtern. Der DNK ist kompatibel mit den EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und integriert Indikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) und des europäischen Verbandes der Finanzanalysten „European Federation of Financial Analysts Societies” (Effas). Nach Auffassung der IHK Nürnberg für Mittelfranken eignet sich der DNK gut zum Einstieg in die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitszielen. Außerdem biete er einen praxistauglichen Rahmen für die Berichterstattung zu nicht-finanziellen Leistungen, der von Unternehmen unterschiedlicher Größe und Rechtsform angewendet werden könne.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2016, Seite 64

 
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