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Ausbildung

Von Auto bis E-Commerce

Zahlreiche Neuerungen stehen 2017 und 2018 in den kaufmännischen Ausbildungsberufen an.

Drei bekannte Ausbildungsberufe wurden neu geordnet und gehen mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2017/2018 an den Start: Die Neuordnung des Berufes „Automobilkaufmann/-frau“ wurde am 3. März 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die überarbeiteten Berufsbilder „Verkäufer/-in“ und „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ am 20. März. In Kraft treten diese Verordnungen zum 1. August 2017 und lösen damit die bisherigen Bestimmungen ab. Ausbildungsverhältnisse, die bereits bestehen oder noch vor dem 1. August beginnen, sind von der Neuregelung nicht betroffen und können nach den bisherigen Regelungen abgeschlossen werden.

Automobilkaufmann/-frau: In diesem Ausbildungsberuf erhalten vor allem die Themen Werkstattprozesse und Kundendienst ein größeres Gewicht. Zudem wurde die bisherige Formulierung „Neu- und Gebrauchtwagen“ durch „Fahrzeuge“ ersetzt. Dadurch soll einer größeren Zahl von Betrieben, z. B. reinen Gebrauchtwagen- oder Motorradhändlern, die Ausbildung in diesem Beruf – nach entsprechender Feststellung der Ausbildungseignung durch einen IHK-Bildungsberater – ermöglicht werden. Künftig gibt es zudem statt der bekannten Zwischen- und Abschlussprüfung die gestreckte Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung Teil 1 findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und geht mit 20 Prozent in die Gesamtprüfungsleistung ein (siehe auch nebenstehenden Kasten).

„Verkäufer/-in“ und „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“: In beiden Berufen bleibt die bisherige Grundstruktur erhalten. Zu den grundlegenden Inhalten, die jeweils das Profil der beiden Berufe ausmachen, kommt bei den Einzelhandelskaufleuten das Thema Prozesse im Einzelhandel als Ergänzung hinzu. Beim zweijährigen Ausbildungsberuf „Verkäufer/-in“ muss wie bisher aus vier möglichen Wahlqualifikationen eine ausgewählt werden. Beim dreijährigen Beruf „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ stehen acht Wahlqualifikationen zur Verfügung, aus denen drei gewählt werden müssen. Die bereits bekannten Wahlqualifikationen beider Berufsbilder wurden inhaltlich angepasst und größtenteils neu benannt. Neu ist im dreijährigen Berufsbild die Wahlqualifikation Online-Handel, die die bisherigen IT-Anwendungen ersetzt.

Für diese beiden Berufsbilder wird die IHK Nürnberg für Mittelfranken Informationsveranstaltungen anbieten.

„Kaufmann/-frau im E-Commerce“: Am 1. August 2018 soll nach aktuellem Stand dieser neue Ausbildungsberuf an den Start gehen, dessen Neuregelung derzeit im Sachverständigenverfahren diskutiert wird. Damit wird ein von vielen Unternehmen seit Längerem gefordertes Berufsbild zur Verfügung stehen, das die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten für den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen vermittelt.

Die IHK-Bildungsberater informieren gerne – auch direkt vor Ort im Unternehmen – über Struktur und Inhalte der neu geordneten bzw. neuen Berufsbilder.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2017, Seite 17

 
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