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Urteil zur IHK-Pflichtmitgliedschaft

„Ansporn für unsere Arbeit“

Eric_Schweitzer_Interview © Foto: DIHK/Nils Hasenau

Dr. Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzliche Mitgliedschaft in der IHK bestätigt. DIHK -Präsident Dr. Eric Schweitzer sieht Einfluss und Unabhängigkeit der IHKs gestärkt.

Herr Schweitzer, Hand aufs Herz: Wie sehr haben Sie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezittert? Immerhin ging es ja in letzter Konsequenz um die Existenzfrage für die IHKs. Jeder von uns wusste, dass dieses Verfahren von zentraler Bedeutung ist. Gezittert haben wir allerdings nicht. Aber gespannt waren wir schon, wie das Bundesverfassungsgericht das Engagement von 200 000 ehrenamtlichen Persönlichkeiten und die Arbeit von knapp 10 000 Mitarbeitern in den IHKs sieht. Mir als Unternehmer ist der Mehrwert der Industrie- und Handelskammern als wirtschaftliche Selbstverwaltung immer sehr bewusst. Nicht von ungefähr hat Deutschland z. B. wegen der von den Kammern organisierten Berufsausbildung die geringste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Insofern bin ich froh, dass das Bundesverfassungsgericht seiner bisherigen Linie gefolgt ist und die IHK-Organisation in ihrer erfolgreichen Arbeit bestätigt hat.

 

Was ist für Sie der Kernsatz des Beschlusses? Der Beschluss umfasst 46 Seiten mit vielen wichtigen Kernsätzen. So ist es interessant, wie die Verfassungsrichter die seit langem bewährten Funktionen der IHKs in die heutige Zeit fortschreiben. Sie können sich vorstellen, dass wir das insgesamt sehr aufmerksam und gerne gelesen haben. Die Entscheidung verstehen wir aber zuallererst als Ansporn für unsere verantwortliche Arbeit.

 

Warum ist die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen, die das Bundesverfassungsgericht nun ausdrücklich bestätigt hat, denn für die Arbeit der IHKs so wichtig? Das Bundesverfassungsgericht äußert sich hier ganz klar: „Nur eine Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen und fachkundig vertreten werden.“ Genau darum geht es bei der Mitgliedschaft in einer IHK: Die Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Interessen aufgenommen, abgewogen und dann das Ergebnis gegenüber Politik und Verwaltung vertreten wird. Deshalb ist es so wichtig, dass jedes Unternehmen – ob klein oder groß – eine Stimme hat, also unabhängig davon, welche Beiträge es zahlt. Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht sind zwei Seiten einer Medaille. Nur diese Kombination sichert Einfluss und Unabhängigkeit der IHKs.

 

Inwiefern sichert das Einfluss und Unabhängigkeit der Kammern? Alle können sich gleichermaßen beteiligen. Niemand kann mit Austritt oder der Kürzung seiner Beiträge drohen. Das gewährleistet die Unabhängigkeit der IHKs und ermöglicht uns, Lösungen vorzuschlagen, die dem Interesse der gesamten gewerblichen Wirtschaft entsprechen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich ehrenamtlich in den Kammern engagieren, wissen diese Unabhängigkeit der IHKs zu schätzen. Gerade auch für die europäische Wirtschaftspolitik ist es nach Ansicht der Verfassungsrichter wichtig, die lokalen und regionalen Wirtschaftsinteressen einzubringen. Der DIHK kann auf Basis der IHKs in den Regionen schnell die unternehmerische Praxis in die politischen Entscheidungen in Berlin und Brüssel einbringen.

 

Kritiker bemängeln auch die Beiträge, die die IHKs erheben. Gäbe es da nicht eine kostengünstigere Alternative? Wie in jedem Unternehmen ist eine effiziente Kostenkontrolle auch ein wichtiger Maßstab für die Arbeit der IHK-Organisation. Daher freue ich mich, dass das Bundesverfassungsgericht hier zu einer positiven Bewertung kommt und die Beitragssenkungen der letzten Jahre ausdrücklich erwähnt.

 

Sehen Sie also die Entscheidung als Stärkung der IHKs? Eindeutig ja. Das gibt uns Rückenwind, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sind eingeladen, daran mitzuarbeiten. Beim Ringen um gute Lösungen sind uns unterschiedliche Meinungen willkommen. Ich finde es daher auch wichtig, dass das Gericht so klar herausgestellt hat, dass nicht nur die Mehrheitsmeinung zählt. Auch die Minderheitsposition hat in der Arbeit der IHKs ihren Platz. Und hierbei können wir uns jetzt mit ganzer Kraft den Inhalten widmen.

 

Heißt das: Weiter wie bisher? Weiter in die Zukunft, ja. Stillstand wäre Rückschritt. Wir verfolgen klare strategische Schwerpunkte: Energiewende, Digitalisierung und die Zukunft der beruflichen Bildung sind nur einige Stichworte, die der Wirtschaft sehr am Herzen liegen. Auf Dauer können wir in Deutschland nur erfolgreich sein, wenn wir bei der Ausbildung auf der Höhe der Zeit sind. Wir wollen uns engagiert dem Fachkräftemangel entgegenstellen. Das gilt gerade auch für Regionen jenseits der Ballungsgebiete, die besonders erfolgreiche Wirtschaftsstandorte sind. Gemeinsam übernehmen wir bei vielen Themen Verantwortung. Wir sind nicht nur Gesprächspartner von Politik und Verwaltung, sondern auch Aktionspartner, wenn es um konkrete Lösungen geht.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2017, Seite 32

 
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