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Nationaler Aktionsplan

Auslandsgeschäfte und Menschenrechte

Die Bundesregierung nimmt mit dem neuen „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ Unternehmen in die Pflicht, die in Schwellen- und Entwicklungsländern tätig sind.

Die Anforderungen sind hoch: Beim Bezug von Rohstoffen, bei den Arbeitsstandards und in punkto Korruption sollen in der gesamten Lieferkette die Menschenrechte gewahrt werden. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe dürften damit überfordert sein, dies alleine in der geschäftlichen Praxis umzusetzen.

Umfassende Unterstützung erhalten sie deshalb durch die „Agentur für Wirtschaft und Entwicklung“ (AWE), die u. a. folgende Dienstleistungen anbietet: Helpdesk „Wirtschaft und Menschenrechte“ mit umfassenden Beratungsdienstleistungen, zahlreiche Veranstaltungen zum Thema „Wirtschaft und Menschenrechte“ sowie den online-gestützten „CSR Risiko-Check“ – ein Instrument, mit dem Unternehmen die Menschenrechtssituation in bestimmten Ländern sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen einschätzen können. Die AWE wird vom Entwicklungsministerium finanziert; Träger der Agentur sind die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2017, Seite 29

 
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