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EU-Pauschalreiserichtlinie

Wohin geht die Reise?

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Das neue Reiserecht tritt im Juli 2018 in Kraft. Die Touristikbranche sollte sich schon jetzt intensiv darauf vorbereiten. Von Dr. Julia Thöle

Nur selten hat ein Gesetzesvorhaben eine gesamte Branche so in Aufruhr versetzt, wie dies bei der Touristikbranche durch die Ende 2015 verabschiedete EU-Pauschalreiserichtlinie der Fall war. Nach monatelangen Diskussionen wurde das Umsetzungsgesetz im Juni schließlich vom Bundestag verabschiedet und tritt im Juli 2018 in Kraft. Da die Änderungen teilweise gravierende Auswirkungen mit sich bringen, ist es für jedes Unternehmen der Branche ratsam, bereits frühzeitig den eigenen Handlungsbedarf zu prüfen und erforderliche Änderungen zeitnah auf den Weg zu bringen.

Was sich im Reiserecht ändert

Durch das Umsetzungsgesetz wird das Reiserecht neu strukturiert. So wird eine neue Reisekategorie, die verbundene Reiseleistung, eingeführt und deutlich mehr Reisen werden der Pauschalreise zugeordnet. Die Pauschalreise, sei es klassisch als vorgefertigtes Paket im Reisebüro oder beispielsweise online als „Click-Through-Buchung“ gebucht, begründet für den Kunden nach wie vor das höchste Schutzniveau. Es eröffnet ihm die Möglichkeit, umfangreiche Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Die neue Kategorie der sogenannten verbundenen Reiseleistung begründet hingegen lediglich einen Basisschutz für den Kunden, während Einzelleistungen in Zukunft grundsätzlich nicht mehr vom Pauschalreiserecht mit seinem besonderen Schutz erfasst werden. Für den Kunden kann sich auch die Möglichkeit zu Preiserhöhungen von künftig bis zu acht Prozent (aktuell fünf Prozent) negativ auswirken.

Den Reisevermittlern dürften die umfangreichen Änderungen zu ihren Informationspflichten, ihrer Insolvenzabsicherung und dem möglichen vorgelagerten Beratungsgespräch Kopfzerbrechen bereiten. So hat gemäß dem neuen Umsetzungsgesetz jeder Reisevermittler die Pflicht, den Kunden vor Vertragsabschluss je nach gebuchter Reisekategorie anhand eines speziellen Informationsblatts umfassend zu informieren. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies vor allem einen erheblichen Schulungsaufwand der Mitarbeiter und ein deutlich erhöhtes Haftungsrisiko bei Fehlinformationen von Mitarbeitern. Beispielsweise kann schon die Wahl eines falschen Informationsblattes bei der Buchung einer verbundenen Reiseleistung dazu führen, dass der Reisevermittler als Reiseveranstalter haftet.

Vorgelagertes Beratungsgespräch

Schulungsbedarf bringt auch das neuerdings mögliche vorgelagerte Beratungsgespräch mit sich. Jeder Reisevermittler hat in Zukunft damit die Möglichkeit, die Kunden allgemein über Reisearten, Verfügbarkeiten und Preise zu beraten und nach ihren Reisewünschen zu befragen. Fraglich ist, ob ein solches vorgelagertes Beratungsgespräch in der alltäglichen Praxis der Reisebüros wirklich sinnvoll ist. Auf jeden Fall bedeutet es einen erheblichen Bürokratie- und Zeitaufwand.

Auch wenn die neuen Gesetzesänderungen erst im Juli 2018 in Kraft treten, sollten sich Unternehmen der Touristikbranche zeitnah darauf vorbereiten. Zum einen sollten Mitarbeiter über die wichtigsten Änderungen informiert werden, zum anderen ist zu überlegen, welchen konkreten Handlungsbedarf die Gesetzesänderungen für das Unternehmen im Einzelnen mit sich bringen. So sind gegebenenfalls bestehende Abläufe und Strukturen zu verändern oder Änderungen in den Buchungsstrecken zu programmieren. Es muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass – sowohl im Online-Vertrieb als auch im stationären Vertrieb – die richtigen Informationsblätter zur Verfügung stehen und von den Kunden vor Vertragsschluss abgezeichnet werden. Zweifelhaft erscheint, ob sich gerade kleine und mittlere Unternehmen die anstehenden Änderungen werden leisten können oder ob nicht gerade kleine Reisebüros aufgrund der erforderlichen finanziellen Aufwendungen und erhöhten Haftungsrisiken in der Existenz bedroht werden.

Autor/in: 

DIHK / Dr. Julia Thöle, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf.

Externer Kontakt:

Info-Blatt

„Das neue Reiserecht: Was Gastgeber wissen sollten“: Diesen Titel trägt ein Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die Themen: gesetzliche Änderungen, betroffene Unternehmen, Auswirkungen der Neuregelungen und notwendige Vorbereitungen in den Betrieben. Weitere Merkblätter für Reisevermittler, Reiseveranstalter und Tourismus-Informationsstellen sollen folgen.

Download: www.dihk.de

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2017, Seite 40

 
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