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Handelsrichter

Gerechtigkeit siegt

BancoPublico_Tuemmels_Foto groß © Handelsvorstand/Stadtarchiv Nürnberg

Streitigkeiten über Zahlungen und Wechsel schlichtete das Nürnberger Bancoamt, das 1621 auf Initiative des Handelsvorstands gegründet worden war. Gemälde von Johann Kreutzfelder (ca. 1630).

Die Handelskammer erstreitet gegen das Justizministerium die Bewahrung des Handelsgerichts.

Es geht um nichts Geringeres als um eine jahrhundertalte Tradition, als die junge Handelskammer Nürnberg im Mai 1849 gegen einen auf den ersten Blick schier unüberwindbaren Gegner in den Ring steigt: Das Bayerische Justizministerium will im Rahmen eines neuen Gesetzentwurfs die Handelsgerichte in Nürnberg abschaffen. Die Handelskammer bietet ihm in einer ohnehin aufständischen Zeit die Stirn.

1848 ist ein Jahr der Umbrüche und der Aufstände. Die Märzrevolution lässt die Funken der Veränderung durch ganz Deutschland springen und definiert Freiheit und Demokratie. Die Handelskammer trägt in diesen Zeiten auch einen Kampf aus. Dabei geht es ihr weniger um den Umsturz als um den Erhalt einer Tradition. Denn in den Handelsgerichten besteht die Handelsgerichtsbarkeit fort, deren Geschichte bis in das Jahr 1508 zurückreicht. Damals verfügte Kaiser Maximilian I in einem Edikt die Einrichtung des Nürnberger Bancoamtes, dem ersten deutschen Kaufmannsgericht. Damit wurde auch das Amt des Handelsrichters geschaffen – eines Kaufmanns, der den rechtsgelehrten Richter bei der Rechtsprechung unterstützt. Entsprechend entsetzt ist man bei der Handelskammer Nürnberg, als das Bayerische Justizministerium ankündigt, die verschiedenen Abteilungen des Handelsgerichts in Nürnberg zu schließen und deren Aufgaben in einer „allgemeinen Gerichtsverfassung“ zu bündeln.

Die Handelskammer wittert empfindliche Nachteile und fürchtet eine Einschränkung ihrer Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit. „Wir sehen uns daher zu folgenden ehrerbietigsten Anträgen verpflichtet“, heißt es am 12. Mai 1849 in einem Schreiben der Kammer. Sie fordert, dass die bisherige Handelsgerichtsverfassung der drei Handelsgerichte in Nürnberg unverändert bleibt und dass deren Wirkungskreis sogar erweitert und auf den Zivilgerichtsbezirk ausgeweitet wird. Auch die Vermittlung, Erledigung und Entscheidung bei „Insolvenzanzeigen, Debitwesen und Concurssachen“ sollten weiterhin unter der Verantwortung des Handelsgerichts in Nürnberg bleiben. Der Fall geht bis zum Reichsrat und wird dort ausgetragen.

Dort behauptet sich die Handelskammer schließlich und die Neuregelung wird abgewendet. Um Tradition ging es ihr in dieser Sache aber nicht vorrangig, sondern vielmehr um Verantwortung. Im Handelsgericht findet sich eines der Grundprinzipien der IHK Nürnberg wieder: Es macht Betroffene zu Beteiligten, da auch Mitglieder der Handelskammer eine ehrenamtliche Funktion im Handelsgericht ausüben und in Nürnberg als Vermittler und Richter bei kaufmännischen Streitigkeiten auftreten können – ein Regulativ, das innerhalb der IHK Nürnberg bis heute von Bedeutung ist.

Das Handelsgericht heute

Derzeit sind etwa 50 Handelsrichter in der Region im Einsatz, sowohl beim Landgericht Nürnberg-Fürth als auch beim Landgericht Ansbach. Das (Ehren-)Amt ist mittlerweile über 500 Jahre alt und nach wie vor sehr attraktiv, wie die beträchtliche Zahl an Unternehmern zeigt, die sich darum bewerben. Ernannt werden die ehrenamtlichen Handelsrichter vom Landgerichtspräsidenten oder vom Justizministerium – immer auf Vorschlag der IHK Nürnberg. Mit ihrem kaufmännischen Know-how und ihrer praktischen Erfahrung unterstützen sie den Berufsrichter bei der Verhandlung – natürlich immer auch nach den Vorgaben und dem Vorbild des Ehrbaren Kaufmanns.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2018, Seite 64

 
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