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Editorial

Untergrenze

Nach langem Ringen wurden dieser Tage die neuen Sätze des gesetzlichen Mindestlohns vereinbart – manch einem zu hoch, anderen zu niedrig. Es bleibt die Frage, für welche Tätigkeiten in Zeiten vieler unbesetzter Stellen überhaupt eine Untergrenze der Entlohnung gesetzlich festgelegt werden muss.

Technologieunternehmen im globalen Wettbewerb setzen auf rare und gut bezahlte Fachkräfte, billige Massenproduktion hingegen findet längst im Ausland statt. Bleiben Händler, Dienstleister und Produzenten im rein nationalen Wettbewerb. Sie unterliegen alle dem gleichen Mindestlohn, soweit sie sich keiner fragwürdigen Umgehung bedienen. Wer also profitiert am Ende vom teils ruinösen Wettbewerb mit Billiglöhnen?

Spätestens hier kommt eine weitere Gruppe von Akteuren ins Spiel – wir Konsumenten. Geiz ist weder geil noch nachhaltig, das durch billigen Massenkonsum gesparte Geld geben wir als Gesellschaft an die Empfänger von Transferleistungen wieder aus. Klingt provokant? Mag sein, aber wenn wir von nachhaltiger Wirtschaft sprechen, müssen wir uns auch über Qualität und Wert der menschlichen Arbeitskraft Gedanken machen.

Das Kernthema an dieser Stelle ist die Frage, wann und wie die häufig ungelernten Bezieher von Niedriglöhnen sich beruflich weiterbilden können. Mit zwei oder gar mehr Billigjobs bleibt hierfür wenig Zeit und Energie. Wenn die gesellschaftliche Schere nicht weiter aufgehen soll, müssen Unternehmen und Arbeitsverwaltung hier eine Lösung finden, nicht zuletzt im Dienst der Fachkräfteversorgung.

Autor/in: 

IHK-Präsident

Dirk von Vopelius

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2018, Seite 3

 
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