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Firmengelände

Flora und Fauna

Viele Unternehmen sorgen auf dem Betriebsgelände für biologische Vielfalt – mit Unterstützung von Politik und Naturschutz.

Immer mehr Unternehmer gestalten Flächen auf ihrem Betriebsgelände bewusst naturnah. Damit tun sie zum einen ihrer Belegschaft einen großen Gefallen, die die Flächen zum Beispiel während ihrer Mittagspausen oder für gemeinsame Aktivitäten nutzen können. Zum anderen helfen sie damit aber auch der Natur und tragen zum Schutz und zur Erhaltung der Vielfalt von Arten und Lebensräumen bei.

Das ist deshalb so wichtig, weil die biologische Vielfalt weltweit bedroht ist. Nicht nur in weit entfernten Erdteilen, auch vor unserer Haustür sterben Arten aus und es gehen wertvolle Lebensräume verloren. Die intensive Nutzung von Flächen, hohe Schadstoffbelastungen, die Übernutzung von Ressourcen und weitere Eingriffe des Menschen in die Natur tragen zum Rückgang von Arten bei. Dabei ist die Artenvielfalt Grundlage aller menschlichen Aktivitäten und letztlich auch allen Wirtschaftens. Denn nur eine vielfältige und damit widerstandsfähige Natur kann die für den Menschen notwendigen „Ökosystemdienstleistungen“ erbringen (z. B. Insekten, die Obstblüten bestäuben; ausreichende Fischbestände, frische Luft, sauberes Wasser, intakte Umwelt für Freizeit und Erholung).

Umso sinnvoller ist es, auf freiwilliger Basis etwas für die Natur zu tun. Schon verhältnismäßig kleine naturnahe Räume können Insekten, Vögeln und Pflanzen als Lebensraum dienen. So kann man beispielsweise Flächen entsiegeln, blühende Wiesen anlegen oder Dächer und Fassaden begrünen. Praktische Tipps dazu gibt es u. a. von der „Biodiversity in Good Company Initiative e. V.“, Berlin, einem Zusammenschluss von Unternehmen, die sich dem Thema biologische Vielfalt besonders verschrieben haben (www.business-and-biodiversity.de). Bei der konkreten Ausgestaltung des Firmengeländes können Unternehmen sich fachliche Hilfe suchen, etwa bei regionalen Naturschutzverbänden oder Gärtnereibetrieben, die sich auf die Gestaltung von biologisch besonders vielfältigen Flächen spezialisiert haben.

„Natur auf Zeit“

Was aber passiert, wenn ein Teil des Firmengeländes später wieder baulich genutzt werden soll? Verbaut man sich die Möglichkeiten zur Betriebserweiterung nicht im wahrsten Sinne des Wortes selbst, wenn dort ein wertvoller Naturraum entstanden ist? Das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Natur auf Zeit“ des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zeigt rechtliche Möglichkeiten auf, eine einmal naturnah gestaltete Fläche wieder betrieblich zu nutzen (www.ubi2020-dialogforum.de/dokumentation-dialogforum-2017/). Das Interesse, Lösungen für „Natur auf Zeit“ zu finden, ist groß. So führt z. B. das Bayerische Umweltministerium ein Pilotprojekt mit der rohstoffabbauenden Industrie in Bayern durch. Konkret arbeiten ein Unternehmen der Branche, der Landesbund für Vogelschutz und die Regierung von Schwaben zusammen und haben in einem Vertrag ein Projekt bis zum Jahr 2021 vereinbart: Damit sollen Lebensstätten für europaweit bedrohte Amphibienarten gesichert werden, die in Gebieten leben, in denen Rohstoffe abgebaut werden.

Dies zeigt: Die naturnahe Gestaltung des Firmengeländes ist auch eine Chance für Unternehmen, mit der Nachbarschaft, mit dem regionalen Naturschutz und den Naturschutzbehörden ins Gespräch zu kommen. Einen intensiveren Dialog zwischen Wirtschaft und Naturschutz wünscht sich in diesem Zusammenhang auch die Bundesregierung. Sie hat vor zehn Jahren die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS) beschlossen, um eine Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt zu erreichen. Alle gesellschaftlichen Akteure sind aufgefordert, daran teilzunehmen. Auch die gewerbliche Wirtschaft und das Handwerk werden in der NBS angesprochen, um am Schutz der Arten und Lebensräume mitzuwirken.

Darüber hinaus hat das Bundesumweltministerium gemeinsam mit Wirtschafts- und Naturschutzverbänden die Dialog- und Aktionsplattform „Unternehmen Biologische Vielfalt 2020“ (UBi 2020) ins Leben gerufen. Auch die Dachorganisationen der Kammern in Deutschland, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), wirken an der Plattform mit. Ganz konkret haben sich die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern mit den jeweils zuständigen Ministerien auf Landesebene in einem Netzwerk zusammengeschlossen. Sie tauschen sich regelmäßig darüber aus, wie Unternehmer in Deutschland dabei unterstützt werden können, etwas für die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu tun.

Autor/in: 

Dr. Katharina Mohr, DIHK

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2018, Seite 124

 
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