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Immobilien-Verwalter

Erlaubnis rechtzeitig beantragen

Verwalter von Wohnimmobilien benötigen seit dem 1. August 2018 eine besondere Erlaubnis, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Außerdem sind sie verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.

Für Gewerbetreibende, die diese Tätigkeit bereits vor dem Stichtag ausgeübt haben, besteht eine Übergangsfrist: Sie können die Erlaubnis noch bis 1. März 2019 beantragen. Die IHK für München und Oberbayern ist die zuständige Erlaubnisbehörde für Immobilien-Verwalter aus Mittelfranken (WiM berichtete).

Die IHK München empfiehlt, diesen Antrag zeitnah zu stellen, um längere Bearbeitungszeiten am Ende der Übergangsfrist zu vermeiden. Benötigt werden folgende Unterlagen: unterschiebenes Antragsformular, Nachweise der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister), Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung sowie Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse (Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts/Amtsgerichts, dass kein Insolvenzverfahren in Bezug auf den Antragsteller anhängig ist). Die Unterlagen können auch online über die Internet-Seite der IHK München übermittelt werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2018, Seite 17

 
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