Diese Frage kommt jeden Sommer auf: Haben Arbeitnehmer aus arbeitsrechtlicher Sicht Anspruch auf „hitzefrei“, wenn die Temperaturen über das erträgliche Maß steigen?
Der Arbeitgeber muss laut Arbeitsstättenverordnung ab bestimmten Lufttemperaturen in Arbeitsräumen differenzierte Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsbedingungen erträglich zu gestalten. Bei über 26 Grad Celsius sollte der Arbeitgeber z. B. auf ausreichende Lüftung des Gebäudes achten und die Räume durch Jalousien oder Sonnenschutzverglasungen vor direkter Sonneneinstrahlung abschirmen.
Überschreitet die Lufttemperatur im Raum schließlich sogar 35 Grad Celsius, liegt ohne Maßnahmen für die Zeit der Überschreitung keine Eignung als Arbeitsplatz mehr vor. Ein konkreter Anspruch auf Hitzefrei leitet sich hieraus aber nicht ab.