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IHK - Wir setzen uns ein

Ausbildungsförderung für Ausländer und Geflüchtete

Das am 1. August 2019 in Kraft getretene Ausländerbeschäftigungs-Förderungsgesetz greift eine wichtige Forderung des DIHK auf: So wird der Zugang zu den Instrumenten der Ausbildungsförderung (u. a. Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung) nicht nur für Geflüchtete, sondern auch für EU-Bürger und für Angehörige aus Drittstaaten erleichtert. Damit soll – auch ergänzend zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz – die Berufsausbildung von Bürgern aus Nicht-EU-Staaten gefördert werden. Zusätzlich wird durch das Gesetz eine Sprachförderung des Bundes (Integrationskurse und Berufssprachkurse) für Asylbewerber und Geduldete möglich.

Flüchtlinge: Berufsbezogene Deutschkenntnisse verbessern

Unternehmen und geflüchtete Menschen brauchen mehr Unterstützung bei der Sprachförderung. Das forderte DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben beim „Flüchtlingsgipfel“ im Bundeskanzleramt. Ein Integrationskurs reiche in aller Regel nicht aus, um ausreichende Sprachkenntnisse für den Berufsalltag zu erwerben. Notwendig sei deshalb insbesondere eine Verbesserung der berufsbezogenen Sprachkenntnisse. Sinnvoll wären mehr Unterricht in Kleinstgruppen, geförderter Einzelunterricht sowie Online-Angebote wie Webinare. Die Sprachkurse müssten räumlich und zeitlich flexibler sowie inhaltlich praxisnäher gestaltet werden. Zum wiederholten Mal pochte Wansleben außerdem auf eine einheitliche und transparente Verwaltungspraxis in Deutschland, auf die sich die Unternehmen verlassen können. Als sehr praxisnah habe sich die von der IHK-Organisation propagierte „3+2-Regelung“ erwiesen (Duldung während der dreijährigen Ausbildung und einer anschließenden zweijährigen Berufstätigkeit).

EU-Gasmarkt weiter reformieren

Der DIHK beteiligt sich an der Konsultation der Agentur der europäischen Energieregulierungsbehörden (Acer), die den europäischen Gasmarkt neu regulieren soll. Die Einführung von CO2-Bepreisungssystemen (Emissionshandel oder Steuer) in den bislang nicht vom europäischen Emissionshandel erfassten Bereichen wie Gebäude und Verkehr wird laut DIHK dazu beitragen, dass treibhausgasarme Gase sich auf dem Markt durchsetzen. Dagegen würden verpflichtende Beimischungsquoten und/oder verbindliche nationale oder europäische Ziele für grüne bzw. treibhausgasarme Gase sowie Fördersysteme (angelehnt an das deutsche EEG) die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung konterkarieren und zusätzliche Kosten für die gasverbrauchenden Unternehmen verursachen. Die Marktdurchdringung könnte jedoch durch die Anpassung bestehender, vor allem klimapolitischer Regulierungen auf EU-Ebene (z. B. CO2-Emissionsgrenzwerte für Pkw und Lkw) unterstützt werden.

EU-Klimaschutzziele nicht weiter verschärfen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien angekündigt, die Klimaschutzziele im Rahmen eines „European Green Deal“ deutlich zu verschärfen. So soll für die EU die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 als neues Klimaschutzziel gesetzlich verankert werden. Darüber hinaus sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 50 Prozent statt der bisher geplanten 40 Prozent sinken. Diese Verschärfung hätte für viele Unternehmen weitreichende Konsequenzen, so der DIHK. Im Emissionshandel müssten die zur Verfügung stehenden Emissionsrechte durch eine Senkung der bisherigen Obergrenze noch schneller als bisher verknappt werden, was weitere Preissteigerungen nach sich ziehen würde. Die Politik sollte ihre Anstrengungen laut DIHK stattdessen darauf fokussieren, die geltenden Ziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Deutschland und die meisten anderen EU-Staaten würden diese nämlich aktuell mit den bestehenden Maßnahmen verfehlen.

Datenschutz-Grundverordnung: Aufwand muss verringert werden

Beim Datenschutz wurde für kleine Unternehmen eine „erste wichtige Entlastung“ erreicht, so der DIHK in einer Stellungnahme zum „Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz“. Mit dem Gesetz wurden einige Regelungen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst, die seit Mai 2018 zu beachten ist und die vor allem beim Mittelstand für Unmut wegen des hohen Aufwands gesorgt hatte (siehe Seite 34-37).

Positiv bewertet der DIHK u. a., dass nun erst ab 20 Mitarbeitern ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter benannt werden muss (bislang ab zehn Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten). DIHK-Chefjustiziar Prof. Dr. Stephan Wernicke sieht jedoch weiter Handlungsbedarf, um bürokratische Anforderungen und strukturelle Defizite der DSGVO abzubauen. Ein Beispiel: In vielen Unternehmen bestehe Unsicherheit darüber, wie Löschungen von Daten rechtssicher zu dokumentieren seien.

Bürokratieabbau: Weitere Maßnahmen nötig

Den Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz III bewertet DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer „als einen Einstieg in eine dringend erforderliche Entlastung“. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Erleichterung bei der Archivierung von elektronischen Steuerunterlagen werden laut Schweitzer notwendige Schritte hin zu einer Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen unternommen. Die Ungeduld der Unternehmen sei beim Thema Bürokratie allerdings besonders groß, wie aus IHK-Umfragen hervorgehe. Der DIHK werde sich deshalb mit weiteren Vorschlägen für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV einbringen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2019, Seite 50

 
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