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IT-Berufe

Neue digitale Horizonte für die Azubis

Augmented Reality Brillen © vadimguzhva/GettyImages.de

Die Ausbildungsberufe der Informations- und Telekommunikationstechnik werden 2020 neu geordnet. Die wichtigsten Änderungen.

Die digitale Welt entwickelt sich in rasantem Tempo, dem muss auch die berufliche Ausbildung folgen. Die IT-Berufe, die 1997 eingeführt wurden, werden deshalb grundlegend reformiert. Im Jahr 2018 wurden in einem ersten, kleineren Schritt die Themen IT-Sicherheit, Datenschutz und Urheberrecht stärker gewichtet. In diesem Jahr steht nun der zweite, deutlich größere Schritt der Neuordnung an, um Themen wie Big Data, Cloud-Computing, Virtualisierung und Mobiltechnologien stärker zu berücksichtigen. Die wichtigste Neuerung: Es wird vier neue Berufsbilder geben.

In Kraft treten wird die Neuordnung der IT-Berufe zum 1. August 2020. Das bedeutet: Azubis, die im Ausbildungsjahr 2020/21 in das Berufsleben starten, werden nach den neuen Ausbildungsordnungen ausgebildet. Alles beim Alten bleibt bei den Ausbildungs- und Umschulungsverhältnissen, die vor diesem Stichtag gemäß den bisher geltenden Verordnungen geschlossen wurden bzw. noch abgeschlossen werden. Sie laufen unverändert weiter, die Ausbildungsbetriebe müssen keinerlei Anpassungen vornehmen.

Nach aktuellem Stand wird es bei den IT-Berufen, bei denen es sich jeweils um dreijährige Ausbildungsberufe handelt, die folgenden wesentlichen Veränderungen geben:

Zwei neue Fachrichtungen bei den Fachinformatikern: Im Ausbildungsberuf "Fachinformatiker/-in" stehen bislang die Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung zur Auswahl, die es auch weiterhin geben wird. Hinzu kommen zwei neue Fachrichtungen:

Der neue Ausbildungsberuf "Fachinformatiker/-in Fachrichtung Digitale Vernetzung" umfasst u. a. diese Themen: Netzwerkinfrastruktur, Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und Cyber-Physischen Systemen, Vernetzung und Optimierung von Systemen und Anwendungen, Datensicherung sowie Vermeidung und Behebung von Systemausfällen.

Beim neuen Ausbildungsberuf "Fachinformatiker/-in Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse" stehen u. a. diese Themen auf dem Lehrplan: Verfügbarkeit und Qualität von Daten sowie IT für digitale, datengetriebene Produktions- und Geschäftsprozesse.

IT-Systemelektroniker/-in: Dieser Ausbildungsberuf bleibt weitgehend unverändert, er wird lediglich inhaltlich an den Schnittstellen zur Elektrotechnik überarbeitet und angepasst.

Kaufmännische IT-Berufe komplett neu gefasst: Die beiden bisherigen Berufe werden abgeschafft, an ihre Stelle treten neue Ausbildungsberufe. Der bisherige Beruf "IT-System-Kaufmann/-frau" wird durch den neuen Beruf "Kaufmann/-frau für IT-System-Management" ersetzt, der dann der zentrale kaufmännische Beruf für die IT-Branche sein wird. Bei den angehenden Kaufleuten für IT-System-Management stehen u. a. folgende Themen auf dem Ausbildungsplan: Vermarktung und Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware, Software und Services) sowie Management und Administration von IT-Systemen und Umgebungen.

Der bisherige Ausbildungsberuf "Informatikkaufmann/-frau" wird durch das Berufsbild "Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement" ersetzt. Die Azubis werden dazu qualifiziert, in Unternehmen aller Branchen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene zu managen. Sie sind Experten für Daten und Prozesse und erwerben außerdem fundierte Kenntnisse in den Bereichen Betriebswirtschaft sowie Informations- und Wissensmanagement.

Neuregelungen bei den Prüfungen: Die Zwischenprüfung diente bisher lediglich dazu, den Leistungsstand der Azubis zu ermitteln. Nun wird in allen IT-Berufen die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung eingeführt: Zur Mitte ihrer Ausbildung schreiben die Azubis in Zukunft die sogenannte „Abschlussprüfung Teil 1“, die mit 20 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussnote einfließt. Inhaltlich werden dabei berufsbildübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten abgeprüft. Die betriebliche Projektarbeit wird als Prüfungsbestandteil der „Abschlussprüfung Teil 2“ mit hoher Gewichtung erhalten bleiben.

Ausbildungseignung prüfen lassen

Wichtig für Unternehmen, die ab dem Ausbildungsjahr 2020/2021 in den zwei neuen Fachrichtungen des Fachinformatikers oder in den beiden neuen kaufmännischen IT-Berufen ausbilden wollen: Sie müssen durch die IHK feststellen lassen, dass sie dafür auch die Voraussetzungen erfüllen. Sie sollten rechtzeitig die IHK-Bildungsberater ansprechen, sodass diese sogenannte Eignungsfeststellung rechtzeitig bis zum Beginn des Ausbildungsjahres durchgeführt werden kann (www.ihk-nuernberg.de/bildungsberater).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2020, Seite 26

 
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