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Spitzen-Azubi Alexander Rußin

Von der Uni in die Ausbildung

Alexander Rußin, deutschlandweit bester Absolvent 2019 im Ausbildungsberuf Werkstoffprüfer /Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik, über seine Berufswahl und seine Karrierepläne.

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Abschlussprüfung und vor allem auch zu dem tollen Ergebnis als bundesweit bester Absolvent in Ihrem Ausbildungsberuf. Dieser Beruf ist ja nicht ganz so bekannt. Wie kam es zu dieser Berufswahl?

Ich habe nach dem Abi erst einmal studiert. Zunächst drei Semester Maschinenbau. Das Studium war nicht so ganz meines, vor allem Mathematik und Elektrotechnik. Dann bin ich in den Studiengang Werkstofftechnik gewechselt, weil ich dieses Fach beim Maschinenbau-Studium ganz interessant fand. Das war inhaltlich gut, aber wieder so viel Mathe. Darum habe ich nach drei Semestern nach Alternativen gesucht. Da mir das Fachgebiet gefiel, war die Ausbildung in diesem Beruf die richtige Entscheidung. Meinen Ausbildungsbetrieb, die H-O-T Servicecenter Nürnberg GmbH, habe ich über eine Jobbörse gefunden.

Wie war der Wechsel vom Studium in die Ausbildung? Wie gefiel Ihnen die Ausbildung?

Zunächst war das schon eine Umstellung, da ich weniger Freizeit hatte. Aber ich habe viel gelernt. Besonders in der Berufsschule hat es mir gefallen. Am Anfang fand ich es dort sehr einfach, aber im Laufe der Ausbildung hat es dann doch angezogen.

Wie fanden Sie die Abschlussprüfung?

Die Abschlussprüfung fand ich angemessen – nicht einfach, aber auch nicht zu schwer. Sie umfasste einen Großteil des Stoffes, man musste also schon überall Bescheid wissen, um gute Noten zu bekommen. Ich bin ein optimistischer Mensch und habe auch auf eine Eins gehofft, aber dass ich als Bester abschneide, hätte ich nicht gedacht, zumal es in meiner Berufsschulklasse echt harte Konkurrenz gab.

Wie geht es jetzt beruflich für Sie weiter?

Ich werde jetzt erst einmal ein bisschen arbeiten und Berufserfahrung sammeln. Dann werde ich an meiner bisherigen Berufsschule in Vollzeit die Weiterbildung zum Techniker machen. Das dauert dort zwei Jahre und dann bin ich „Bachelor Professional“ – habe also das gleiche Qualifikationsniveau wie über die Uni.

Was raten Sie Jugendlichen, die gerade die Schule beenden?

Ich würde jedem eine Ausbildung ans Herz legen. Das ist ein guter Einstieg, denn man lernt die Praxis kennen und verdient eigenes Geld. Eine Weiterbildung ist danach immer möglich, egal ob als Studium oder berufsbegleitend. Aber mit einer Ausbildung hat man auf jeden Fall schon mal was in der Hand. Und die Abbrecherquoten an den deutschen Unis sind ja ziemlich hoch. Außerdem kann man gerade in der Industrie mit einer Ausbildung gutes Geld verdienen.

Die Fragen stellte Stefan Kastner, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Berufsbildung.

Berufsbildungsgesetz

Am 1. Januar 2020 ist das "Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung"(BBiMoG) in Kraft getreten. Mit dieser Neuregelung, durch die das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geändert wird, ergeben sich für Ausbildungsbetriebe u. a. folgende neue Regelungen:

  • Die Ausbildung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, wenn sich Ausbilder und Auszubildende darauf verständigen.
  • Für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen werden, wird eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt.
  • Die bisher nur für jugendliche Auszubildende geltenden Freistellungsansprüche gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz werden auf alle Auszubildenden ausgeweitet.
  • Die ehrenamtlich tätigen Prüferinnen und Prüfer sollen entlastet werden, indem der Einsatz von sogenannten Prüferdelegationen ermöglicht wird. Das sind Spezialisten, die vom Prüfungsausschuss bestimmt werden können.
  • Für die Abnahme von Prüfungsleistungen, deren Ergebnisse auch später noch genau nachvollziehbar sind, genügen künftig zwei Prüfer.
  • Zur Stärkung der höher qualifizierenden Berufsbildung werden neue Bezeichnungen für Fortbildungsabschlüsse eingeführt, die sich am Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) orientieren: "Geprüfte/r Berufsspezialist/in" (DQR 5), "Bachelor Professional" (DQR 6) und „Master Professional" (DQR 7).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2020, Seite 24

 
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