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Versicherungen

Gut beschirmt

Risiken im Geschäftsalltag begrenzen: Welche Versicherungen sollten kleine und mittlere Betriebe abschließen?

Ob Gastronomie, Einzelhandel oder Produktionsbetrieb: Für jedes Unternehmen gehört der Umgang mit Risiken zum Alltag. Im Restaurant kann der Rotwein auf dem Sakko statt im Glas des Gastes landen. Ein Kunde kann in einer Boutique auf dem frisch gewischten Boden ausrutschen und sich verletzen. Ein Maschinenschaden kann die Fertigung lahmlegen. Diese unterschiedlichen Szenarien haben eine Gemeinsamkeit: Die finanziellen Belastungen für das Unternehmen beziehungsweise dessen Inhaber können beträchtlich sein. Deshalb sollten sich gerade Existenzgründer nicht nur überlegen, ob sich ihre Geschäftsidee nachhaltig rechnet, sondern sie sollten auch an unvorhersehbare Gefahren denken. Dazu gehören zum Beispiel Elementarschäden wie Blitz, Hagel, Sturm und Feuer sowie Einbrüche und Diebstähle. Auch Fahrlässigkeiten, die zu Haftungsansprüchen führen, sind eine Risikoquelle.

Mit den richtigen Versicherungen können Selbstständige die finanziellen Auswirkungen betrieblicher Risiken abfedern. Welche Policen tatsächlich notwendig sind, hängt von der Größe, der Branche und dem Geschäftsmodell des Unternehmens ab: "Bei der Wahl der passenden Versicherung muss der Firmengründer (…) vor allem seine spezifischen Schutzbedürfnisse im Auge behalten. Er muss dabei nüchtern abwägen, welche Versicherungen er tatsächlich braucht", so die Empfehlung in der Broschüre "Erfolgreich Gründen" der bayerischen Industrie- und Handelskammern. Ein "Rundum-sorglos-Paket" mit Vollkasko-Schutz dürfte für die meisten Betriebe – zumal in der Startphase – unerschwinglich sein. Deshalb sollten Unternehmen klären, welche Versicherungen sinnvoll und bezahlbar sind.

"Grundausstattung" an Versicherungen

Auch wenn sich die Risikoprofile von Unternehmen unterscheiden: Es gibt einen Standard-Versicherungsschutz, der für fast alle Betriebe eine Basis für den Umgang mit Risiken darstellt.

Betriebshaftpflichtversicherung: Zu dieser „Grundausstattung“ zählt in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung. Selbstständige haften nämlich ebenso wie Privatleute grundsätzlich unbegrenzt für Schäden, die sie Dritten bei der Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit zufügen. Die Betriebshaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen dieser Schäden, indem sie Schadensersatzansprüche von Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Besuchern absichert. Ein (fiktives) Beispiel: Ein Passant rutscht bei Glatteis auf dem Gehweg vor dem Firmengebäude aus, zieht sich einen komplizierten Beinbruch zu und kann erst nach einigen Monaten und einem Reha-Aufenthalt wieder arbeiten. Weil das Unternehmen verpflichtet gewesen wäre, den Gehweg zu streuen, haftet es für den Verdienstausfall und die Behandlungskosten des Unfallopfers. Die Übernahme dieser finanziellen Verpflichtungen wäre eine Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherung: Für bestimmte Berufsgruppen und Betriebsarten schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor. Diese gesetzliche Versicherungspflicht greift für Berufe, bei denen durch Beratungsfehler oder Kunstfehler immens hohe Schäden entstehen können. Eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass die Geschädigten auch tatsächlich ihre berechtigten Forderungen erhalten. Zu den Berufsgruppen, die eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, zählen beispielsweise Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ingenieure und Apotheker. Eine Versicherungspflicht gibt es auch für eine Reihe von Gewerben, die nach Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind: Eine Haftpflichtversicherung müssen beispielsweise Bewachungsunternehmen sowie Vermittler von Versicherungen, Finanzanlagen oder Immobiliardarlehen abschließen.

Die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflichtversicherung dienen demselben Zweck, nämlich die finanziellen Auswirkungen von Schäden an Dritten abzusichern. Der Unterschied zwischen den beiden Policen besteht darin, dass die Betriebshaftpflicht für das gesamte Unternehmen greift. Dabei kann es sich auch um ein Einzelunternehmen handeln.

Inhaltsversicherung: Während die Haftpflichtversicherung für die Schäden Dritter aufkommt, ist die Inhaltsversicherung sozusagen die Hausratsversicherung für das Unternehmen. Sie sichert den sogenannten Geschäftsinhalt eines Betriebs ab. Dazu gehören Maschinen, Technik, Ausstattung, Waren, Rohstoffe und kaufmännische Einrichtung. Eine Inhaltsversicherung deckt Risiken wie Feuer, Explosion, Leitungswasserschäden, Sturm und Einbruchdiebstahl.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Der Schutz durch die Inhaltsversicherung kann um eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt werden. Denn wenn in einem Unternehmen die Produktion – etwa durch einen Brand in der Fertigungshalle oder einen Wasserschaden – stillsteht, wird die Finanzlage schnell prekär: Fixe Kosten wie Miete und Gehälter laufen weiter, während bei den Einnahmen eine Lücke klafft. Die wenigsten Betriebe haben genug Reserven, um diese Liquiditätsklemme aus eigener Kraft zu beheben – woraus sich eine existenzielle Bedrohung für ein Unternehmen entwickeln kann. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt vorübergehend für die Fixkosten eines Unternehmens auf. Unter welchen Bedingungen die festen Betriebskosten übernommen werden, ist in der jeweiligen Police festgelegt. In der Regel muss der Schaden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm beziehungsweise durch Einbruchdiebstahl oder Raub verursacht worden sein. In einigen Policen sind auch Elementarschäden infolge von Hochwasser mitversichert.

Eine Reihe von Versicherungen können als Zusatzmodule der Betriebsunterbrechungsversicherung oder separat abgeschlossen werden:

  • Eine Maschinenversicherung kommt für plötzlich und unerwartet auftretende Schäden an Maschinen oder maschinellen Anlagen auf. Im Gegensatz zur herkömmlichen Inhaltsversicherung deckt eine Maschinenversicherung zum Beispiel auch Bedienungsfehler.
  • Eine Elektronikversicherung sichert Schäden an EDV- oder Telefonanlagen ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Brand, Wasser, Diebstahl etc. entstehen.
  • Eine Datenträgerversicherung steht für die Kosten des Wiedereinsatzes von Programmen und die Wiedereingabe der Daten nach einem Datenverlust ein. Eine erweiterte Datenträger- oder Software-Versicherung übernimmt außerdem die Kosten der Datensicherung und die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs nach einer Viren-Attacke.
  • Für Schäden durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Hinweise für deren korrekte Anwendung springt die Produkthaftpflichtversicherung ein. Dieser Versicherungstyp kommt insbesondere für Hersteller und Lieferanten infrage.
  • Eine Warenkreditversicherung kann vor allem für Unternehmen sinnvoll sein, die Aufträge in erheblichem Umfang vorfinanzieren müssen. Wenn ein Auftraggeber eine Leistung nicht mehr bezahlen kann, tritt die Warenkreditversicherung auf den Plan.

Kranken- und Rentenversicherung: Existenzgründer müssen nicht nur betriebliche Risiken managen, sondern auch für ihre persönliche Absicherung sorgen. Während Arbeitnehmer in Deutschland durch das Netzwerk der Sozialversicherungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit abgesichert sind und innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, gilt für Selbstständige das Prinzip Eigenverantwortung. Eine existenziell entscheidende Frage lautet hier: "Was passiert, wenn ich durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kann?" Um den Lebensunterhalt für sich und Familienangehörige zu sichern, sollten sich Existenzgründer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung informieren. In Deutschland ist die gesamte Wohnbevölkerung krankenversicherungspflichtig. Das heißt, Selbstständige sind wie alle anderen Bürger verpflichtet, sich über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzusichern. Detaillierte Informationen über die Krankenversicherung und Rentenversicherung Selbstständiger enthält ebenfalls die Broschüre "Erfolgreich Gründen" der bayerischen IHKs.

Handlungsempfehlungen

Wenn Existenzgründer nach einer Bedarfsanalyse ihr individuelles Versicherungspaket schnüren, sollten sie ein paar Hinweise beherzigen:

  • Versicherungspolicen unterscheiden sich in puncto Leistungen, Preise und Konditionen oft erheblich. Ein Vergleich verschiedener Angebote zahlt sich aus.
  • Antragsformulare müssen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Wer Risiken verschweigt oder schönt beziehungsweise relevante Sachverhalte weglässt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.
  • Ist die Versicherungssumme in der Police geringer als der tatsächliche Wert des Hausrats beziehungsweise des Geschäftsinhalts, spricht man von Unterversicherung. Die kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Deshalb raten Experten: bei der Ermittlung der Versicherungssumme so vorgehen, als müsste das komplette Betriebsinventar am Schadenstag neu angeschafft werden.
  • Ein Unternehmen entwickelt sich dynamisch. Daher sollten Versicherungspolicen regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob Umfang und Konditionen noch zur betrieblichen Realität passen.
Autor/in: 

aw.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2020, Seite 30

 
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