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Förderprogramm

Zuschüsse für qualifizierte Beratung

Handschlag © matamorworks/GettyImages.de

„Förderung unternehmerischen Know-hows“: Diesen Titel trägt ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für kleine und mittlere Unternehmen.

Sie können Zuschüsse für Beratungen zu unterschiedlichen betrieblichen Themenbereichen beantragen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken oder um wirtschaftliche Probleme zu überwinden. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Regionalpartner und informiert interessierte Unternehmen über die Voraussetzungen für eine Förderung, die möglichen Zuschüsse und das Antragsverfahren.

Das Förderprogramm richtet sich an Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt), Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung) und Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Alter des Unternehmens). Möglich sind Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungsangebote gibt es z. B. zu folgenden Bereichen: Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund oder mit Behinderung, Gewinnung von Fachkräften, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, altersgerechte Gestaltung der Arbeit oder Nachhaltigkeit und Umweltschutz. „Unternehmen in Schwierigkeiten“ können sich in allen betrieblichen Themenfeldern beraten lassen, die entscheidend sind, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs wiederherzustellen. Zusätzlich können Beratungen in Anspruch genommen werden, um die vorgeschlagenen Maßnahmen zu vertiefen und den Betrieb damit wieder auf einen erfolgreichen Weg zu führen.

Die Anträge stellen die Unternehmen online über die Antragsplattform des Bafa. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn die Förderung schriftlich durch die im Antrag ausgewählte Leitstelle (z. B. DIHK Service GmbH) in Aussicht gestellt wurde. Andernfalls kann kein Zuschuss gewährt werden, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Wichtig: Als Beginn der Beratung zählt bereits der Abschluss des Beratervertrages.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen (z. B. der IHK Nürnberg). Die geförderten Unternehmen können den von ihnen bevorzugten Berater selbst auswählen, allerdings muss dieser bei der Bafa für dieses Förderprogramm registriert sein.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2020, Seite 42

 
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