Neuerung für Unternehmen, die am Verbraucherschlichtungs-Verfahren teilnehmen: Die bisherige allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle führt seit 1. Januar 2020 die Bezeichnung „Universalschlichtungsstelle“. Sie wird weiterhin vom Zentrum für Schlichtung e. V. mit Sitz in Kehl am Rhein geführt. Betroffene Unternehmen müssen das Impressum ihrer Website sowie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechend ändern und nun die Universalschlichtungsstelle als zuständige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten angeben. Unterlassen sie diese Aktualisierung, riskieren sie Abmahnungen.
Betroffen von der Änderung sind Unternehmen, die zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungs-Verfahren nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz (VSBG) verpflichtet sind, sowie Unternehmen, die sich freiwillig zur Teilnahme an diesem Schlichtungsverfahren verpflichtet haben. Die Universalschlichtungsstelle ist jedoch nur dann zuständig, wenn für das jeweilige Unternehmen keine branchenspezifische Spezialschlichtungsstelle besteht.
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